Wenn du auf der Baustelle ein Leistungsverzeichnis (LV) in die Hand bekommst, das aus endlos langen Texten und seitenweisen Vorbemerkungen besteht, klingeln die Alarmglocken. Solche unklaren oder überfrachteten Unterlagen bergen erhebliche Risiken für dich als Auftragnehmer. Genau hier kommt die Bedenkenanzeige nach VOB ins Spiel – dein wichtigstes Instrument, um dich rechtlich abzusichern.
Was ist eine Bedenkenanzeige nach VOB?
Eine Bedenkenanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Auftraggeber, wenn dir als Handwerker oder Bauunternehmer bei den Planungs- oder Vertragsunterlagen Probleme auffallen. Sie ist in der VOB/B § 4 Abs. 3 geregelt und verpflichtet dich sogar dazu, solche Bedenken unverzüglich anzumelden.
Das betrifft vor allem:
- unklare oder fehlerhafte Leistungsverzeichnisse
- endlose Vorbemerkungen, die wesentliche Punkte verschleiern
- technisch unvollständige oder widersprüchliche Angaben
Ohne Bedenkenanzeige riskierst du, später für Mängel oder Verzögerungen verantwortlich gemacht zu werden – auch dann, wenn der Fehler eigentlich in den Unterlagen lag.
Typische Probleme bei LVs mit Langtexten und Vorbemerkungen
Gerade bei komplexen Bauprojekten enthalten Leistungsverzeichnisse oft überladene Langtexte oder seitenlange Vorbemerkungen.
Diese können:
- wesentliche Vertragsinhalte unklar machen
- Spielraum für Interpretationen lassen (z. B. bei Materialqualitäten oder Mengen)
- Nachträge erschweren, weil nicht klar ist, was ursprünglich beauftragt war
Das Risiko: Du führst Arbeiten aus, die so gar nicht geschuldet waren – oder du bleibst auf den Kosten sitzen.
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So formulierst du eine wirksame Bedenkenanzeige
Deine Bedenkenanzeige sollte immer:
- schriftlich erfolgen (E-Mail oder Brief, niemals nur mündlich)
- konkret auf den Punkt bringen, welche Stelle im LV unklar ist
- auf die Folgen hinweisen, die sich daraus ergeben könnten (z. B. Mehrkosten, Verzögerungen, technische Probleme)
- eine Reaktion vom Auftraggeber einfordern (z. B. Klarstellung oder Anpassung des LV)
Merke: Eine Bedenkenanzeige ist kein Angriff auf den Auftraggeber – sondern ein professioneller Hinweis, dass die Bauausführung auf Basis der vorliegenden Unterlagen riskant wäre.
Fazit: Sicherheit durch Klarheit
Eine Bedenkenanzeige nach VOB ist dein Schutzschild, wenn Leistungsverzeichnisse mit überlangen Texten oder unklaren Vorbemerkungen Probleme verursachen. Wer hier rechtzeitig reagiert, verhindert spätere Streitigkeiten und stellt sicher, dass die Verantwortung dort bleibt, wo sie hingehört: beim Auftraggeber.
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FAQ – Bedenkenanzeige nach VOB
Wann muss ich eine Bedenkenanzeige stellen?
Immer dann, wenn dir Fehler, Widersprüche oder Unklarheiten in den Vertragsunterlagen oder im Leistungsverzeichnis auffallen.
Reicht eine mündliche Bedenkenanzeige?
Nein. Die VOB fordert eine schriftliche Anzeige – nur so bist du rechtlich abgesichert.
Welche Folgen hat es, wenn ich keine Bedenkenanzeige mache?
Dann trägst du unter Umständen die Verantwortung für Mängel, Mehrkosten oder Bauverzögerungen, obwohl die Ursache gar nicht bei dir lag.
Gibt es eine Frist für die Bedenkenanzeige?
Ja, sie muss „unverzüglich“ erfolgen – also sobald dir das Problem auffällt.