Wenn es im Bauwesen um Nachträge oder Vergütungsansprüche geht, fällt häufig der Begriff Urkalkulation. Doch Vorsicht: In Deutschland ist dieser Begriff rechtlich nicht eindeutig definiert. Genau das nutzen Auftraggeber regelmäßig zu ihren Gunsten aus – oft mit dem Ziel, deine berechtigten Vergütungsansprüche zu kürzen.

In diesem Artikel erfährst du, was es mit der Urkalkulation nach VOB auf sich hat, warum ein einfacher Ausdruck aus deiner ERP-Software nicht ausreicht und wie du deine Zuschläge strategisch sinnvoll einsetzt.

Was versteht man unter Urkalkulation nach VOB?

Anders als viele Bauunternehmer glauben, gibt es keine einheitliche gesetzliche Definition. Unter Urkalkulation versteht man in der Regel die ursprüngliche Kostenaufstellung, die einem Angebot oder Vertrag zugrunde lag.

Das Problem: Weil der Begriff unbestimmt ist, legen Auftraggeber oder deren Rechtsberater ihn so aus, dass Nachträge oder Vergütungsforderungen möglichst niedrig gehalten werden.

Beispiel:

Der Auftraggeber verlangt, dass du deine Urkalkulation offenlegst, und argumentiert dann, dass deine Zuschläge nicht anerkannt werden, weil sie „nicht eindeutig zugeordnet“ seien.

Die Taktik der Auftraggeber – und was du dagegen tun kannst

Viele Auftraggeber nutzen die Unschärfe des Begriffs gezielt:

  • ⁠Nachträge werden gedrückt, indem sie auf „angebliche Vorgaben der Urkalkulation“ verweisen
  • Verhandlungsspielräume verkleinern sich, weil deine Kalkulation falsch interpretiert wird
  • Zuschläge gehen verloren, wenn sie nicht korrekt zugewiesen sind

Für dich bedeutet das: Ein reiner Nachdruck deiner Kalkulation aus der ERP-Software reicht nicht aus, um deine Position zu sichern.

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Wie du deine Urkalkulation strategisch einsetzt

Damit deine Urkalkulation im Sinne der VOB auch wirklich als Argument für deine Ansprüche taugt, brauchst du eine klare Struktur:

  1. ⁠Zuschläge exakt zuweisen – Weise Gemeinkosten, Wagnis, Gewinn und Umlagen so zu, dass sie im Nachtragsfall eindeutig erkennbar sind.
  2. Transparenz schaffen – Eine nachvollziehbare Urkalkulation nimmt Auftraggebern die Möglichkeit, Lücken gegen dich auszulegen.
  3. Rechtlich sauber dokumentieren – Halte fest, welche Kalkulationsgrundlagen du im Vertrag eingebracht hast, um späteren Streit zu vermeiden.

Je klarer und strategisch sinnvoller deine Urkalkulation aufgebaut ist, desto besser kannst du deine Vergütungsansprüche durchsetzen – auch wenn der Auftraggeber versucht, den unbestimmten Begriff zu seinen Gunsten zu nutzen.

Fazit

Die Urkalkulation nach VOB ist ein zweischneidiges Schwert: Sie soll eigentlich Transparenz schaffen, wird in der Praxis aber häufig zum Nachteil der Handwerksunternehmen ausgelegt. Wer seine Kalkulation jedoch strategisch vorbereitet und die Zuschläge exakt zuweist, hat einen entscheidenden Vorteil.

Verlasse dich nicht auf einen simplen ERP-Ausdruck – sondern nutze deine Urkalkulation als starkes Argument, um deine Ansprüche rechtlich und wirtschaftlich sauber durchzusetzen.

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FAQ – Urkalkulation VOB

Gibt es eine gesetzliche Definition der Urkalkulation?

Nein. Der Begriff ist in Deutschland rechtlich unbestimmt und wird in der Praxis sehr unterschiedlich ausgelegt.

Warum fordern Auftraggeber die Urkalkulation an?

Meist, um Nachträge oder Vergütungsansprüche zu drücken und die Kalkulationsgrundlagen zu ihren Gunsten auszulegen.

Reicht ein Ausdruck aus meiner ERP-Software?

Nein. Ein einfacher Nachdruck hilft nur dann, wenn du deine Zuschläge klar und strategisch sinnvoll zugewiesen hast.

Wie kann ich mich absichern?

Indem du deine Urkalkulation transparent strukturierst, Zuschläge nachvollziehbar zuweist und alle Grundlagen dokumentierst.