Was tun, wenn aus kalkulierten 12 % plötzlich 3 % Rendite werden? Öffentliche Bauaufträge nach VOB bringen enorme Chancen, bergen jedoch auch ein signifikantes Risiko: verlängerte Bauzeiten, mangelhafte Planung und gestörter Bauablauf können aus rentablen Projekten finanzielle Verlustgeschäfte machen. Entscheidend ist, wie damit umgegangen wird. Mit den richtigen Hebeln lässt sich aus einem Problemprojekt wieder ein lohnendes Geschäft entwickeln – im Idealfall sogar mit einer zehnprozentigen Zielrendite. Im Fokus steht das Regelwerk der VOB, das klare Grundlagen für Nachträge, Dokumentation und Vergütung schafft.
Die folgenden vier Stellschrauben zeigen, wie aus wirtschaftlichem Druck wieder wirtschaftlicher Erfolg wird – rechtlich fundiert, durchsetzbar und systematisch reproduzierbar.
Hebel 1 – Keine Ausführung ohne belastbare Planung
Wer nach VOB baut, darf eine vollständige und widerspruchsfreie Planung erwarten. Doch in der Praxis wird häufig schon mit Ausführungen begonnen, bevor die Planungsunterlagen vollständig oder überhaupt sinnvoll verwertbar vorliegen. Laut aktueller Rechtsprechung – wie etwa dem Urteil eines Frankfurter Gerichts (2022) – haftet der Auftragnehmer bei eigenständiger Ausführung ohne belastbare Planung unter Umständen für sämtliche Folgeschäden. Der Start ohne gesicherte Plangrundlage ist damit nicht nur wirtschaftlich riskant, sondern rechtlich gefährlich.
Vermeidung von Haftungsrisiken gelingt nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Vor Ausführungsbeginn muss die geschuldete Planungstiefe eindeutig festgestellt werden.
- Die vorhandenen Unterlagen müssen auf Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit geprüft sein.
- Fehlstellen, Lücken oder planerische Mängel sind zu dokumentieren und unverzüglich zu kommunizieren
Nur so lässt sich bei gestörten Abläufen eine Vergütungsanpassung im Sinne der VOB argumentieren.
Hebel 2 – Ausführungsunterlagen: Analyse statt Blindflug
Fehlende oder widersprüchliche Inhalte im Leistungsverzeichnis (LV) führen zwangsläufig zu Konflikten bei Bauausführung und Abrechnung. Begriffe wie „erforderlich“, „notwendig“ oder unspezifische Pauschalaussagen im LV bedeuten immer Nachbesserungsbedarf. Denn ohne ein in sich stimmiges, technisch sowie kaufmännisch nutzbares Leistungsverzeichnis lassen sich keine belastbaren Bauverträge umsetzen.
Entscheidend ist die aktive Analyse- und Prüfpflicht des Auftragnehmers:
- Bestehende Differenzen zwischen Planung und LV identifizieren.
- Technische Widersprüche und wirtschaftliche Unschärfen dokumentieren.
- Spätere Auslegungsspielräume vermeiden, durch Klarstellungen im Vorfeld.
Die systematische Analyse der Ausführungsunterlagen schafft die Grundlage für spätere Nachträge gemäß VOB/B, da nur so Abweichungen belegbar und abrechenbar werden.
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Hebel 3 – Störungsdokumentation als Wertschöpfungstreiber
Ein präzise geführter, störungsorientierter Schriftverkehr ist kein Selbstzweck, sondern wirtschaftlicher Hebel. Die VOB sieht vor, dass für jede wesentliche Behinderung eine Behinderungsanzeige erstellt werden muss. Diese bildet nicht nur die Grundlage eines Nachtrags, sondern ist gleichzeitig notwendige Voraussetzung, um überhaupt eine Anspruchsgrundlage zu schaffen.
Wichtig: Die Dokumentation muss wirtschaftlich wirken. Jeder Stundenzettel, jede Mail, jede Anzeige muss dem Ziel dienen, den entstandenen Mehraufwand belegbar zu machen – und zwar:
Wichtig: Die Dokumentation muss wirtschaftlich wirken. Jeder Stundenzettel, jede Mail, jede Anzeige muss dem Ziel dienen, den entstandenen Mehraufwand belegbar zu machen – und zwar:
- Zeitlich (wann trat die Störung auf?)
- Kausal (was ist die genaue Ursache?)
- Qualitativ (welche Arbeitsschritte waren betroffen?)
- Monetär (welcher Schaden ist durch die Störung entstanden?)
Beispiele mangelnder Dokumentation gehören zu den Hauptgründen, warum Nachträge nach VOB scheitern. Wer sauber dokumentiert, schützt seine Marge.
Hebel 4 – Vergütungsansprüche systematisch durchsetzen
Solide dokumentierte Störungen müssen in konkrete Ansprüche umgewandelt werden. Nur mit fundierter Kenntnis der VOB/B – insbesondere der §§ 2, 6 und 8 – lassen sich dann auch zusätzliche Vergütungen durchsetzen.
Wichtige Voraussetzungen:
- Jede Anzeige muss sich nachvollziehbar auf eine konkrete Störung beziehen.
- Die Anspruchsgrundlage (§ 2 Abs. 5, § 6 Abs. 6 VOB/B) muss eindeutig dargestellt werden.
- Berechnungsmethoden müssen schlüssig und prüfbar aufbereitet sein (z. B. Produktivitätsverlustberechnung, betriebswirtschaftliche Mehrkostenbetrachtung).
Die Rolle der Projektbeteiligten darf dabei nicht vergessen werden: Oftmals kommen Verzögerungen durch schlecht koordinierte Schnittstellen, unzureichenden Planer-Input oder baubegleitende Änderungen zustande – Ursachen, die außerhalb des Handlungsbereichs des Auftragnehmers liegen. Hier setzt ein konsequentes Claim-Management an.
VOB-Projekte sind wirtschaftlich steuerbar
Eine kalkulierte Zielrendite zu sichern oder sogar zu steigern, ist Steuerungsaufgabe. Die VOB, ihre Anwendung und ihre systematische Umsetzung ermöglichen dem Auftragnehmer, gestörte Projekte zu stabilisieren und wirtschaftlich erfolgreich abzuschließen.
Die vier beschriebenen Stellschrauben sind kein „Sonderszenario“, sondern integraler Bestandteil professionellen Bauprojektmanagements:
- Planung vollständig klären, bevor Ausführung beginnt
- Ausführungsunterlagen auf Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit prüfen
- Lücken, Störungen und Verzögerungen nachweisbar dokumentieren
- Vergütungsansprüche strategisch und rechtlich fundiert durchsetzen
Nur wer die Mechanismen versteht, kann das Regelwerk der VOB gewinnorientiert anwenden – statt sich im Bauchaos zu verlieren, lassen sich so produktive Lösungen entwickeln.
Für weiterführende Informationen zur rechtssicheren Nachtragserstellung und Vergütungsdurchsetzung nach VOB bietet die Website VOB.de zahlreiche Fachbeiträge und aktuelle Urteilsanalysen.
FAQs
Was regelt die VOB konkret im Fall gestörter Bauabläufe?
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) regelt unter anderem die Pflichten bei Leistungsänderungen, Behinderungen und deren Dokumentation. Bei Störungen können unter bestimmten Bedingungen Nachträge oder Vergütungserhöhungen gefordert werden.
Wann beginnt die Haftung des Auftragnehmers bei unvollständiger Planung?
Sobald eine Bauausführung ohne belastbare und ausreichende Planung erfolgt, kann der Auftragnehmer nach aktueller Rechtsprechung (z. B. Frankfurt 2022) in die Verantwortung genommen werden – samt möglicher Kostenübernahme für daraus resultierende Fehler.
Wie lässt sich ein wirtschaftliches Claim-Management in VOB-Projekten umsetzen?
Ein effizientes Claim-Management setzt auf vier Bausteine: Analyse der Planungsunterlagen, Identifikation von Leistungsabweichungen, störungsorientierte Dokumentation und strukturierte Geltendmachung der Nachträge gemäß VOB/B.
Warum ist die Dokumentation im VOB-Projekt entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg?
Ohne belastbare Behinderungsanzeigen und Störungsdokumentation wird ein Nachtrag regelmäßig abgelehnt. Nur wer beleg- und prüfbar agiert, kann zusätzliche Kosten erstattet bekommen und seine Kalkulation dauerhaft schützen.
