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Grundlagen

In unserer Grundlagen-Kategorie tauchen wir ein in die essenziellen Aspekte von VOB, Baurecht und Vergaberecht. Von den Grundprinzipien bis hin zu aktuellen Entwicklungen geben wir dir das Rüstzeug, um dich sicher in diesem komplexen rechtlichen Gefüge zu bewegen.

Du arbeitest hart – aber dein Geld verbrennt in der Kalkulation

Früh auf der Baustelle, Termine im Griff, Projekte am Laufen – und trotzdem bleibt am Monatsende zu wenig übrig. Ursache ist selten die Ausführung, sondern fast immer das System dahinter: der Umgang mit Leistungsverzeichnissen (LV), fehlende Bieterfragen, unklare Kalkulationsannahmen und eine zu große Portion Schätzerei. Wer das ändert, dreht den Spieß um: Weg vom Reagieren, hin zum Angreifen – mit einer Kalkulation, die Marge schützt und Nachträge durchsetzbar macht.

Bautagesbericht: Schlüssel zu mehr Geld – oder größte Zeitverschwendung

Die Hände sind dreckig, das Werkzeug warm, der Kopf voll Termine – und dann steht wieder die Forderung im Raum: Bautagesbericht. Täglich, lückenlos, selbstverständlich kostenlos. Genau hier entscheidet sich, ob Dokumentation Geld verdient oder Zeit verbrennt. Der Bericht ist kein Gefallen für Architekt, Bauleitung oder Projektsteuerung. Richtig eingesetzt ist er ein betriebswirtschaftliches Werkzeug: Er macht Leistung sichtbar, sichert Nachträge ab, schützt vor unberechtigten Mängelrügen und stabilisiert die Liquidität. Falsch eingesetzt ist er ein Gratisservice – bezahlt aus der eigenen Marge.

VOB einfach erklärt: Warum Behinderungsanzeigen die Liquidität drücken – und wie sie dennoch Geld sichern

Das Team steht bereit, Material liegt auf der Baustelle, Geräte laufen – und dann stoppt der Ablauf: Sperrung, fehlende Vorleistung, Planänderung. Die Reaktion ist korrekt: Behinderungsanzeige raus. Doch hier beginnt das Liquiditätsproblem. Anzeigen ohne Stillstandsabrechnung und saubere Nachweiskette bewirken wenig. Wer als Chef im Handwerksbetrieb Behinderungen konsequent dokumentiert und abrechnet, schützt Cashflow und Marge.

Weder Fachplaner noch Architekten fangen etwas mit deiner Urkalkulation an

Auf dem Papier passt alles: Zeichnungen sauber, Positionen im Leistungsverzeichnis klar nummeriert, Plantermine abgestimmt. In der Ausführung prallen jedoch zwei Welten aufeinander. Planerseite denkt in Funktion, Norm und Gestaltung; der Handwerksbetrieb steuert Kolonnen, Rüstzeiten, Geräteeinsatz, BGK/AGK sowie Wagnis & Gewinn. Die Urkalkulation ist das Betriebssystem dieser Produktionswelt – und genau deshalb für Architekt:innen und Fachplaner:innen oft schwer greifbar. Wer diese Lücke versteht und erklärt, positioniert sich als professioneller Ausführer und arbeitet profitabel.

Warum die Urkalkulation immer mit Kalkulationsannahmen untermauert werden muss

Viele Handwerkschefs verlassen sich auf ihre Urkalkulation – doch ohne klare Kalkulationsannahmen ist diese oft ein Kartenhaus. Was passiert, wenn die Langtextbeschreibungen im Leistungsverzeichnis unklar bleiben und erst während der Ausführung Nachträge entstehen? Die Antwort ist eindeutig: Nur wer seine Urkalkulation mit nachvollziehbaren Annahmen untermauert, kann später berechtigte Nachforderungen durchsetzen und Liquidität sichern.

HOAI Leistungsphase 8 – warum sie für Handwerker oft zum Problem wird

Die HOAI Leistungsphase 8 (Objektüberwachung / Bauüberwachung) ist ein zentraler Teil der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Auf dem Papier soll sie die Qualitätssicherung und die ordnungsgemäße Ausführung eines Bauprojekts gewährleisten. In der Praxis jedoch zeigt sich: Für Handwerksunternehmen bringt diese Leistungsphase häufig mehr Probleme als Nutzen.

HOAI Leistungsphase 8 – warum Bauzeitverlängerungen hier systematisch entstehen

Die HOAI Leistungsphase 8 (Objektüberwachung / Bauüberwachung) ist die Phase, in der der Planer auf dem Papier für die Koordination der Gewerke und die Überwachung der Bauausführung verantwortlich ist. In der Realität zeigt sich jedoch: Genau in dieser Phase entstehen systematisch Bauzeitverlängerungen und Mehrkosten, die am Ende vor allem der Bauherr trägt.