An Jour fixe-Terminen soll der Handwerker unbezahlt erscheinen? Was wirklich verpflichtend ist für Auftragnehmer und was nicht, und wo vor allem Vergütungsansprüche bestehen.
Vielleicht hast du das auch schon mal im LV gesehen: Im Leistungsverzeichnis steht irgendwo im Vortext, dass du unentgeltlich zur Teilnahme an den Jour fixe-Terminen verpflichtet bist. Klingt offiziell – ist aber schlichtweg nicht wirksam. Denn solche Klauseln sind zu pauschal, zu intransparent und rechtlich einfach nicht haltbar.
Natürlich gibt es auch Fälle, in denen eine Teilnahme wirksam vereinbart wurde. Aber selbst dann stellt sich die Frage: Muss ich da wirklich jedes Mal persönlich auftauchen? Oder reicht es vielleicht auch, erreichbar zu sein? Was ist tatsächlich vereinbart – und was nicht?
Worum geht’s beim Jour fixe überhaupt?
Bevor wir auf die rechtliche Pflicht schauen, erstmal kurz zum Sinn und Zweck solcher Termine. Der Jour fixe-Termin soll dem Auftraggeber ermöglichen, den Bauablauf zu koordinieren. Das ist keine Nettigkeit von ihm, sondern seine Pflicht – nach § 4 Abs. 1 VOB/B. Verschiedene Gewerke müssen aufeinander abgestimmt werden, damit alles reibungslos läuft. Logisch. Ein Jour fixe dient auch dazu, Abstimmungen zu treffen – etwa, wenn sich herausstellt, dass das LV unvollständig ist, Dinge fehlen oder falsch ausgeschrieben wurden. Solche Lücken muss der Bauherr mitbekommen, und du bist verpflichtet, ihn darauf hinzuweisen. Es geht also auch um deine Hinweispflichten. Und schließlich will der Bauherr natürlich Fortschritte auf der Baustelle erkennen und notfalls steuernd eingreifen. Kontrolle über den Bauablauf ist für ihn essenziell. So weit, so nachvollziehbar.
Und was bedeutet das jetzt für dich?
Damit diese Ziele erreicht werden, musst du als Auftragnehmer gewisse Dinge tun – aber längst nicht alles. Damit der Bauherr koordinieren kann, musst du erreichbar sein und auf Fragen reagieren. Mehr erstmal nicht. Dafür musst du nicht zwangsläufig persönlich anwesend sein – ein Telefonat reicht. Für Abstimmungen reicht es, wenn du rechtzeitig auf Nachträge oder Planungsfehler hinweist. Das ist deine Pflicht, klar – aber das war’s auch schon. Und um den Fortschritt auf der Baustelle zu dokumentieren, erstellst du Aufmaße – gemeinsam mit dem Bauherrn, versteht sich. Für den letzten Punkt, die Kontrolle, braucht es auch nicht deine persönliche Anwesenheit. Dafür sind deine Monteure auf der Baustelle da. Mehr ist gar nicht nötig, um den Zweck des Jour fixe zu erfüllen. Körperliche Anwesenheit des Projektleiters? In den meisten Fällen: überflüssig.
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Und in der Praxis?
Tja – in der Realität läuft ein Jour fixe oft ganz anders ab. Von echter Koordination keine Spur. Stattdessen wird unter den Gewerken, also unter den Auftragnehmern selbst munter durcheinandergequatscht: „Was machst du morgen?“ – „Wo bist du übermorgen?“ – „Wie krieg ich da meine Arbeiten unter?“ Klingt nach Planung, oder? Ist es auch – aber das ist eben nicht die Aufgabe der Auftragnehmer. Das ist Aufgabe des Bauherrn und seiner Erfüllungsgehilfen Planer und Architekt.
Der Bauherr will auch am liebsten, dass du Nachträge schreibst, Mengen ermittelst, Leistungsverzeichnisse aufstellst, Fotos und Berichte machst, ein Bautagebuch führst und nebenbei noch mit ihm über die Baustelle läufst. Also alles Leistungen, die unter die HOAI fallen. Planungsleistungen eben.
Die versteckten Kosten
Jetzt wird’s spannend. Rechnen wir mal ein Beispiel durch: Was kostet dich ein Jour fixe eigentlich?
Rechnen wir mal kurz durch. Ein Projektleiter, fünf Projekte im Jahr, drei Jour fixe-Termine pro Woche mit jeweils zwei Stunden – macht sechs Stunden pro Woche. Hochgerechnet auf 40 Arbeitswochen sind das 240 Stunden im Jahr. Bei einem üblichen Projektleiterstundensatz von 165,- Euro reden wir von satten 39.600,- Euro jährlich. Das ist bares Geld, das du dem Auftraggeber schenkst – und zwar für Leistungen, die du gar nicht schuldest! Was machst du also stattdessen: Besondere Leistungen wie die Koordination etc. zu einem angemessenen Preis vergüten lassen.
Der Jour fixe-Termin ist ein sinnvolles Werkzeug – wenn er richtig eingesetzt wird. Aber wenn du ständig unbezahlt Planungsleistungen erbringst, läuft gewaltig was schief. Und das muss nicht so bleiben.
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FAQ
Muss ich als Handwerksbetrieb kostenlos an Jour fixe-Terminen teilnehmen?
Nein. Solche Forderungen im Leistungsverzeichnis sind meist unwirksam, weil sie zu pauschal und rechtlich nicht haltbar sind. Eine kostenlose Teilnahme ist nur verpflichtend, wenn sie eindeutig und individuell vertraglich vereinbart wurde – und selbst dann nur in einem begrenzten Rahmen.
Bin ich verpflichtet, persönlich an jedem Jour fixe teilzunehmen?
In der Regel: Nein. Es reicht, wenn du erreichbar bist, auf Rückfragen reagierst und deine Hinweispflichten erfüllst. Eine persönliche Anwesenheit des Projektleiters ist meist nicht notwendig – oft genügt ein Telefonat oder eine schriftliche Rückmeldung.
Welche Aufgaben gehören bei einem Jour fixe wirklich zu meinen Pflichten?
Du musst sicherstellen, dass der Bauherr informiert ist – z. B. über fehlende Leistungen, Nachträge oder Planungsfehler. Außerdem solltest du Aufmaße erstellen. Was aber nicht zu deinen Aufgaben gehört: Koordination aller Gewerke, Erstellung von Leistungsverzeichnissen oder Baustellenrundgänge – das sind Planungsleistungen und Sache des Bauherrn oder Planers.
Was kosten mich unbezahlte Jour fixe-Termine tatsächlich?
Ein Beispiel: Drei Jour fixe-Termine pro Woche à zwei Stunden summieren sich auf ca. 240 Stunden im Jahr. Bei einem Stundensatz von 165 € für den Projektleiter sind das rund 39.600 € jährlich, die du verschenken würdest – für Leistungen, die du rechtlich gar nicht schuldest.