03 Okt. 2025
Nachträge in der VOB: Keine Option, sondern Vertragspflicht
Wer glaubt, Nachträge innerhalb der VOB seien eine freiwillige oder gar unangebrachte Forderung, irrt gewaltig. Denn was in der Baubranche oft emotional konnotiert erscheint, ist in Wahrheit ein klar definierter vertraglicher Prozess. Die VOB/B – allen voran § 2 Absatz 5+6 – regelt ausdrücklich: Geänderte oder zusätzliche Leistungen müssen vor ihrer Ausführung angekündigt und vergütungstechnisch vereinbart werden. Die Abwehrhaltung gegenüber dem Begriff "Nachtrag" ist damit nicht nur sachlich unbegründet, sondern kann in der Praxis sogar teuer werden.
