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Grundlagen

In unserer Grundlagen-Kategorie tauchen wir ein in die essenziellen Aspekte von VOB, Baurecht und Vergaberecht. Von den Grundprinzipien bis hin zu aktuellen Entwicklungen geben wir dir das Rüstzeug, um dich sicher in diesem komplexen rechtlichen Gefüge zu bewegen.

Warum Projektleiter die VOB wirklich verstehen müssen

Ein professionell geführtes Bauprojekt steht und fällt mit der korrekten Anwendung der VOB – doch wie tief sitzt dieses Wissen wirklich? Viele erfahrene Projektleiter agieren jahrzehntelang in leitender Position, ohne jemals einen fundierten Entschädigungsnachtrag auf Basis der VOB erstellt oder erfolgreich durchgesetzt zu haben. Das Risiko: unerkannte Profitverluste in Millionenhöhe über die Laufzeit eines Berufslebens.

Nachträge in der VOB: Keine Option, sondern Vertragspflicht

Wer glaubt, Nachträge innerhalb der VOB seien eine freiwillige oder gar unangebrachte Forderung, irrt gewaltig. Denn was in der Baubranche oft emotional konnotiert erscheint, ist in Wahrheit ein klar definierter vertraglicher Prozess. Die VOB/B – allen voran § 2 Absatz 5+6 – regelt ausdrücklich: Geänderte oder zusätzliche Leistungen müssen vor ihrer Ausführung angekündigt und vergütungstechnisch vereinbart werden. Die Abwehrhaltung gegenüber dem Begriff "Nachtrag" ist damit nicht nur sachlich unbegründet, sondern kann in der Praxis sogar teuer werden.

Fehler in der Gewährleistungsphase der VOB: Kontrolle zurückholen statt Geld verbrennen

Täglich schuften, sauber liefern – und am Ende fehlt Geld in der Schlussrechnung. In öffentlichen Projekten ist das kein Zufall, sondern System: Mengen weichen ab, Positionen werden gekürzt oder gestrichen, Einheiten verschieben sich in andere Lose. Wer Mindermengen nach VOB/B nicht positionsscharf auswertet und abrechnet, verschenkt Marge. Der Hebel liegt in § 2 Abs. 3 VOB/B: unter 90 % und über 110 % führen zur Preisfortschreibung – nach oben wie nach unten, aber immer positionsbezogen. Mit Methode werden aus stillen Verlusten prüffähige Forderungen.

Mindermengen nach VOB/B in öffentlichen Projekten systematisch abrechnen

Täglich schuften, sauber liefern – und am Ende fehlt Geld in der Schlussrechnung. In öffentlichen Projekten ist das kein Zufall, sondern System: Mengen weichen ab, Positionen werden gekürzt oder gestrichen, Einheiten verschieben sich in andere Lose. Wer Mindermengen nach VOB/B nicht positionsscharf auswertet und abrechnet, verschenkt Marge. Der Hebel liegt in § 2 Abs. 3 VOB/B: unter 90 % und über 110 % führen zur Preisfortschreibung – nach oben wie nach unten, aber immer positionsbezogen. Mit Methode werden aus stillen Verlusten prüffähige Forderungen.

4 Monate leerer Kalender wegen Baubeginnverschiebung – 60.000 € Verlust: Wann machst du’s geltend?

Fünf Millionen Euro im Auftragsbuch, Kolonnen bereit, Geräte disponiert – und dann passiert: nichts. Keine Freigabe, keine Vorleistung, kein Material. Statt Fortschritt nur Funkstille, während Löhne, Mieten und Baustellengemeinkosten weiterlaufen. Das ist kein Schicksal, sondern ein Steuerungsproblem. Wer nicht anzeigt, beziffert und abrechnet, finanziert fremde Verzögerungen aus eigener Tasche.

Du arbeitest hart – aber dein Geld verbrennt in der Kalkulation

Früh auf der Baustelle, Termine im Griff, Projekte am Laufen – und trotzdem bleibt am Monatsende zu wenig übrig. Ursache ist selten die Ausführung, sondern fast immer das System dahinter: der Umgang mit Leistungsverzeichnissen (LV), fehlende Bieterfragen, unklare Kalkulationsannahmen und eine zu große Portion Schätzerei. Wer das ändert, dreht den Spieß um: Weg vom Reagieren, hin zum Angreifen – mit einer Kalkulation, die Marge schützt und Nachträge durchsetzbar macht.

Bautagesbericht: Schlüssel zu mehr Geld – oder größte Zeitverschwendung

Die Hände sind dreckig, das Werkzeug warm, der Kopf voll Termine – und dann steht wieder die Forderung im Raum: Bautagesbericht. Täglich, lückenlos, selbstverständlich kostenlos. Genau hier entscheidet sich, ob Dokumentation Geld verdient oder Zeit verbrennt. Der Bericht ist kein Gefallen für Architekt, Bauleitung oder Projektsteuerung. Richtig eingesetzt ist er ein betriebswirtschaftliches Werkzeug: Er macht Leistung sichtbar, sichert Nachträge ab, schützt vor unberechtigten Mängelrügen und stabilisiert die Liquidität. Falsch eingesetzt ist er ein Gratisservice – bezahlt aus der eigenen Marge.

VOB einfach erklärt: Warum Behinderungsanzeigen die Liquidität drücken – und wie sie dennoch Geld sichern

Das Team steht bereit, Material liegt auf der Baustelle, Geräte laufen – und dann stoppt der Ablauf: Sperrung, fehlende Vorleistung, Planänderung. Die Reaktion ist korrekt: Behinderungsanzeige raus. Doch hier beginnt das Liquiditätsproblem. Anzeigen ohne Stillstandsabrechnung und saubere Nachweiskette bewirken wenig. Wer als Chef im Handwerksbetrieb Behinderungen konsequent dokumentiert und abrechnet, schützt Cashflow und Marge.

Weder Fachplaner noch Architekten fangen etwas mit deiner Urkalkulation an

Auf dem Papier passt alles: Zeichnungen sauber, Positionen im Leistungsverzeichnis klar nummeriert, Plantermine abgestimmt. In der Ausführung prallen jedoch zwei Welten aufeinander. Planerseite denkt in Funktion, Norm und Gestaltung; der Handwerksbetrieb steuert Kolonnen, Rüstzeiten, Geräteeinsatz, BGK/AGK sowie Wagnis & Gewinn. Die Urkalkulation ist das Betriebssystem dieser Produktionswelt – und genau deshalb für Architekt:innen und Fachplaner:innen oft schwer greifbar. Wer diese Lücke versteht und erklärt, positioniert sich als professioneller Ausführer und arbeitet profitabel.

Warum die Urkalkulation immer mit Kalkulationsannahmen untermauert werden muss

Viele Handwerkschefs verlassen sich auf ihre Urkalkulation – doch ohne klare Kalkulationsannahmen ist diese oft ein Kartenhaus. Was passiert, wenn die Langtextbeschreibungen im Leistungsverzeichnis unklar bleiben und erst während der Ausführung Nachträge entstehen? Die Antwort ist eindeutig: Nur wer seine Urkalkulation mit nachvollziehbaren Annahmen untermauert, kann später berechtigte Nachforderungen durchsetzen und Liquidität sichern.