In der Bauwelt ist der VOB Mindermengenzuschlag ein unverzichtbares Werkzeug, um deine Projekte finanziell abzusichern. Gerade in Zeiten von ungenauen Massenermittlungen, die oft nach Bauchgefühl der Planer getroffen werden, ist es entscheidend, dass du die Regeln der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen genau kennst. Lass dich von ungenauen Abrechnungen nicht aus der Bahn werfen – es ist an der Zeit, die Kontrolle über deine Bauprojekte zurückzugewinnen.

Die versteckten Gefahren der Mindermengen – Lass dich nicht über den Tisch ziehen!

Jeder, der im Baugewerbe tätig ist, kennt die Frustration, wenn Abrechnungen nicht den tatsächlichen Leistungen entsprechen. Häufig versuchen Auftraggeber, dir weniger zu zahlen, als dir zusteht. 

Und auch Anwälte lauern nur darauf, aus Unwissenheit Kapital zu schlagen. Vermeide es, in diese Falle zu tappen, indem du dich mit den Details des Mindermengenzuschlags vertraut machst. Die häufigsten Fehler passieren, wenn man die positionsweise Betrachtung außer Acht lässt, und das kann teuer werden.

Merke:

Die genaue Betrachtung jeder einzelnen Position ist entscheidend, um unnötige Kosten zu vermeiden und deine Ansprüche durchzusetzen.

VOB/B Paragraph 2 Absatz 3 – Dein Rettungsanker im Abrechnungschaos

Die VOB/B regelt die vertraglichen Aspekte zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Besonders wichtig ist hier Paragraph 2 Absatz 3, der dir die Systematik der Abrechnung vorgibt. 

Hier zählt nicht die Summe der Schlussrechnung, sondern die Betrachtung jeder einzelnen Position. Viele Auftraggeber versuchen, dich zu täuschen, indem sie behaupten, du hättest keinen Anspruch. Lass dich nicht beirren – die Wahrheit liegt in den Details der einzelnen Positionen.

  • Achte darauf, jede Position separat zu prüfen.
  • Verlasse dich nicht auf die Gesamtzahl der Schlussrechnung.
  • Sei dir deiner Rechte bewusst, auch wenn Auftraggeber anderes behaupten.

Vier Fälle der Mindermengen – So behältst du die Kontrolle

Es gibt vier typische Szenarien, die du im Auge behalten solltest. Erstens der Fall, dass es keine signifikanten Änderungen gibt. Dann gibt es Situationen, in denen sich die Mengen drastisch erhöhen – hier hast du Anspruch auf Ausgleich. 

Der dritte Fall betrifft Positionen, die unter die 90-Prozent-Marke fallen oder gar entfallen – in solchen Fällen stehen dir volle Ansprüche zu. Schließlich gibt es die Mischsituation mit reduzierten und überhöhten Mengen, bei denen du genau dokumentieren solltest, um keine Ansprüche zu verlieren.

  • Mischsituation: Dokumentation ist der Schlüssel.
  • Keine Änderungen: Kein Anspruch, aber auch keine Verluste.
  • Drastische Erhöhungen: Anspruch auf Ausgleich.
  • Positionen unter 90%: Volle Ansprüche geltend machen.

Die häufigsten Fehler bei der Abrechnung von Mindermengen

Viele Betriebe verlieren Geld, weil sie ihre Ansprüche nicht geltend machen. Oft fehlt das Wissen über rückwirkende Forderungen, die bis zu drei Jahre nach der Schlussrechnung gestellt werden können. Zudem wird häufig übersehen, dass die Verjährung erst mit der Schlussrechnung beginnt. Sichere dir, was dir zusteht, indem du systematisch und korrekt abrechnest.

Merke:

 Rückwirkende Forderungen können bis zu drei Jahre nach der Schlussrechnung geltend gemacht werden – nutze diese Möglichkeit, um finanzielle Verluste zu vermeiden.

Warum Planer und Architekten oft im Dunkeln tappen

Die Ausbildung von Planern und Architekten lässt oft Wissenslücken in Bezug auf die VOB. Techniker und Ingenieure sind oft nicht ausreichend geschult, was zu Missverständnissen führt. Nutze dieses Unwissen zu deinem Vorteil, indem du bestens informiert bist und deine rechtlichen Ansprüche klar durchsetzt.

Lass dir kein Geld entgehen – Handle jetzt!

Der VOB Mindermengenzuschlag kann der Schlüssel zu einer fairen Vergütung sein, wenn du ihn systematisch anwendest. Nimm deine Abrechnungen selbst in die Hand und lasse dir nicht durch Unwissenheit deiner Auftraggeber die Chance auf eine gerechte Bezahlung entgehen. 

Mehr dazu erfährst du in diesem Video

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FAQ

Was ist eine Ausgleichsrechnung?

Eine Ausgleichsrechnung dient dazu, Abweichungen in der Bauausführung auszugleichen, indem zusätzliche oder reduzierte Mengen im Rahmen eines Bauprojekts finanziell berücksichtigt werden. Sie stellt sicher, dass Auftragnehmer für erbrachte Mehrleistungen oder Mindermengen eine faire Vergütung erhalten. Dies ist besonders wichtig, um finanzielle Verluste zu vermeiden.

Was ist der VOB Mindermengenzuschlag?

Der VOB Mindermengenzuschlag ist eine Regelung in der VOB/B, die den finanziellen Ausgleich für nicht erbrachte Leistungen in einem Bauprojekt ermöglicht. Er hilft sicherzustellen, dass Auftragnehmer für entfallene oder reduzierte Mengen eine Vergütung erhalten, um wirtschaftliche Verluste zu minimieren.

Welche typischen Fehler werden bei der Abrechnung von Mindermengen gemacht?

Ein häufiger Fehler ist, die positionsweise Betrachtung zu vernachlässigen und sich nur auf die Gesamtsumme der Schlussrechnung zu konzentrieren. Zudem werden oft rückwirkende Ansprüche nicht geltend gemacht, obwohl sie bis zu drei Jahre nach der Schlussrechnung möglich sind.

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