Wie du im Fall eines Baumangels professionell bleibst

Je größer und komplexer das Bauprojekt ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein Auftraggeber Baumängel anzeigt. In diesem Fall folgt nicht selten eine Mängelanzeige nach VOB, die den verantwortlichen Handwerksbetrieb zur Ausbesserung aufruft. Doch ein Baumangel kann verschiedene Ursachen haben und muss klar auf die Arbeit deines Unternehmens zurückzuführen sein, damit die Mängelanzeige nach VOB gültig ist.

In diesem Blogartikel möchten wir dich umfassend rund um die VOB Mängelanzeige aufklären. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Art und Weise, wie du im Falle einer Mängelanzeige professionell reagierst. Ein kleiner Tipp vorweg: Auch in diesem Fall ist es von großem Vorteil, wenn du deine Rechte sowie Pflichten kennst und gut mit dem Auftraggeber kommunizierst.

VOB Mängelanzeige – das steckt dahinter

Was ist eine VOB Mängelanzeige?

Unter einer Mängelanzeige versteht man im Kontext der VOB/B eine schriftliche Aufforderung des Auftraggebers an den Auftragnehmer, festgestellte Mängel binnen einer angemessen gesetzten Frist zu beheben. Die Länge dieser Frist ist abhängig von der Schwere des Mangels. 

Die Grundlage für diese Art der Mängelanzeige bildet §13 der VOB/B. Das Verstehen und die richtige Handhabung der Mängelanzeige nach VOB sind für alle Beteiligten eines Bauvorhabens von großer Bedeutung.

Die Definition eines Baumangels nach VOB/B ist klar: Bauleistungen müssen bei der Abnahme die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen und dem allgemeinen technischen Standard entsprechen. Weicht das Bauwerk von diesen Standards oder vom Leistungsverzeichnis ab, liegt ein Mangel vor, der über die Mängelanzeige formal gerügt werden kann.

Dieser Prozess stellt sicher, dass Baumängel systematisch erfasst und behoben werden, was die Qualität und Sicherheit des Bauvorhabens gewährleistet und das Risiko von späteren Auseinandersetzungen minimiert. 

Somit fungiert die Mängelanzeige nach VOB als Kontrollinstrument des Auftraggebers gegenüber dem Handwerker. Als Handwerker stehen dir ähnliche Instrumente wie die Bedenkenanzeige nach VOB zur Verfügung.

Wesentliche und unwesentliche Mängel im Vergleich

In der VOB/B wird zwischen wesentlichen und unwesentlichen Mängeln unterschieden, was entscheidend für die Abnahme und die Gewährleistungspflichten ist. 

Wesentliche Mängel beeinträchtigen die Gebrauchstauglichkeit eines Bauwerks erheblich und verhindern oft die Abnahme der Leistung. Sie müssen vor der Abnahme behoben werden, da sie die Funktionalität oder Sicherheit des Bauwerks stark einschränken können. 

Unwesentliche Mängel hingegen beeinträchtigen die Nutzung des Bauwerks nur geringfügig und stellen keine sofortige Gefahr dar. Sie berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme und können nach der Abnahme im Rahmen der Gewährleistung behoben werden. 

Ein wesentlicher Mangel könnte beispielsweise ein undichtes Dach sein, das zu erheblichen Wasserschäden führen kann, während ein unwesentlicher Mangel eine kleine, kosmetische Rissbildung in der Wandfarbe darstellen könnte, die die Funktion oder Sicherheit des Bauwerks nicht beeinträchtigt. Diese Unterscheidung ist wichtig, da sie direkt beeinflusst, wie Mängel behandelt und wer welche vertraglichen Verpflichtungen erfüllen muss.
Du möchtest mehr über die rechtlichen Hintergründe zur VOB Mängelanzeige erfahren? In diesem Video hat Continu-ING einige wichtige Details zum Thema zusammengefasst.

Mängelanzeige vor der Abnahme – das passiert jetzt

Mängelanzeigen gibt es laut VOB, um sicherzustellen, dass Baumängel professionell und rechtzeitig behoben werden. Deshalb wird der Auftraggeber dazu aufgerufen, offensichtliche Mängel noch vor der Abnahme des Bauprojekts anzuzeigen. Im Vergleich zur Mängelanzeige nach der Abnahme ist hier die Beweisführung zur Verantwortlichkeit des Mangels einfacher.

Die Mängelanzeige erfolgt aus rechtlichen Gründen schriftlich und enthält die wichtigsten Informationen rund um den Baumangel. Hierzu zählen eine genaue Beschreibung des Mangels sowie die gewährten Fristen zur Mängelbehebung. Viele Mängelanzeigen enthalten auch die Androhung weiterer Schritte von der Kündigung bis zur Selbstvornahme, wenn der Mangel nicht behoben wird.

Prüfpflicht und Ausbesserung – dein Unternehmen in der Verantwortung

Im Falle einer Mängelanzeige vor der Abnahme kommt dir als Handwerksunternehmen in der Rolle des Auftragnehmers eine Prüfpflicht vor. Diese besagt, dass du aktiv nachweisen musst, dass der festgestellte Mangel nicht von deinem Unternehmen stammt. Das tust du idealerweise, indem du eine Analyse auf der Baustelle durchführst sowie den Fehler und seine mögliche Entstehung aus deiner Sicht darlegst.

Ist die VOB Mängelanzeige zulässig, ist dein Handwerksbetrieb für die fachgerechte Ausbesserung des Baumangels verantwortlich. Gemäß den Anforderungen der VOB musst du hierfür eine Beseitigungsmethode wählen, die angemessen und minimal störend ist.
Falls die Mängel nicht fristgerecht behoben werden, droht dir der Auftraggeber in einigen Mängelanzeigen eine Vertragsauflösung an. Diese soll dich als Auftragnehmer zur schnellen Mängelbehebung bewegen, und hält dem Auftraggeber die Option offen, die Mängelbeseitigung notfalls auf seine Kosten durchzuführen.

So gehst du professionell mit einer VOB Mängelanzeige nach Abnahme um

Als Handwerker ist es entscheidend, professionell mit Mangelanzeigen umzugehen, die nach der Bauabnahme eingehen. Ein häufiges Szenario ist, dass der Auftraggeber nach der Abnahme einen Mangel meldet. Für verdeckte Mängel, die erst nach der Abnahme sichtbar werden, gelten laut VOB spezifische Gewährleistungsfristen:

  • Für Bauwerke gilt eine Frist von vier Jahren.
  • Feuerberührte Teile von Feuerungsanlagen haben eine Frist von zwei Jahren.
  • Elektrotechnische Anlagen und Instandhaltungsarbeiten unterliegen ebenfalls einer zweijährigen Frist.

Wichtig zu verstehen ist hierbei die Beweislastumkehr, die nach der Abnahme greift. Auch wenn dir als Auftragnehmer im Falle einer Mängelanzeige grundsätzlich eine Prüfpflicht zukommt, muss nach der Abnahme in erster Linie der Auftraggeber nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Bauprozesses durch dein Handwerksunternehmen verursacht wurde. 

Dies ist besonders relevant, da Mängel oft erst während des Betriebs sichtbar werden und nicht unmittelbar bei der Abnahme erkennbar sind. Dieser Fall spielt jedoch tendenziell dir als Auftragnehmer in die Karten, denn in den meisten Fällen kann der Auftraggeber diesen Beweis nicht erbringen.

Wichtig: Ruhe bewahren und nicht voreilig reagieren

Ein professioneller Umgang mit Mängelanzeigen bedeutet auch, dass du als Handwerker nicht voreilig handeln solltest. Es ist nicht ratsam, sofort mit den Ausbesserungen zu beginnen und auf die Abrechnung zu verzichten, besonders wenn der Mangel nicht eindeutig deinem Zuständigkeitsbereich zuzuordnen ist. 

Stattdessen solltest du sorgfältig prüfen, ob die Mängel wirklich durch deine Arbeit verursacht wurden. Dies umfasst die Fehlersuche, die Analyse des Mangels, die An- und Abfahrt zur Baustelle sowie die eigentliche Ausbesserung – diese Kosten sind dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen, falls sich herausstellt, dass dein Unternehmen den Mangel nicht verursacht hat.

Es ist daher ratsam, dem Auftraggeber eine detaillierte Kostenanzeige und ein Angebot für die Mängelbeseitigung vorzulegen, bevor du mit der Behebung beginnst. Dies dient als Absicherung für den Fall, dass nachträglich festgestellt wird, dass dein Unternehmen für den Mangel nicht verantwortlich ist. 

Wie bei so vielen Themen im Baugeschäft gilt auch bei Mängelanzeigen: Kenne deine Rechte und kommuniziere mit deinem Auftraggeber! Durch diesen Ansatz sicherst du nicht nur deine finanziellen Interessen, sondern schaffst auch eine Basis für eine transparente und faire Abwicklung, die das Vertrauensverhältnis zum Auftraggeber stärkt.

Dein Auftraggeber hat einen Mangel in einem Projekt, an dem dein Handwerksbetrieb mitgewirkt hat, entdeckt – und fordert in einer Mängelanzeige nach VOB dessen Ausbesserung von dir? In diesem Video erklärt dir Continu-ING Gründer Andreas Scheibe, was du in diesem Fall tun solltest.

Umgang mit einer Mängelanzeige nach VOB – eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Du erhältst weit nach der erfolgreichen Abnahme deines Bauprojekts eine Mängelanzeige von deinem Auftraggeber? Befolge diese vier Schritte, um auf der sicheren Seite zu stehen und dich nicht unter Wert zu verkaufen:

  1. Ruhe bewahren und Auftraggeber kontaktieren
  2. Prüfung des Mangels und Erarbeitung eines Plans zur Ausbesserung
  3. Angebot unterbreiten – für den Fall, dass dein Unternehmen nicht für den Mangel verantwortlich ist
  4. Beginn der Ausbesserung des Mangels nach VOB

Auf diese Weise kannst du im besten Fall erreichen, dass die Mängelanzeige deines Auftraggebers widerlegt wird und du die Ausbesserungen separat in Rechnung stellen kannst. Falls sich herausstellt, dass dein Handwerksbetrieb doch für den angezeigten Baumangel verantwortlich war, handelst du professionell, indem du deiner Pflicht laut VOB nachkommst und den Mangel ausbesserst.

Fazit

In der Welt des Bauwesens ist eine Mängelanzeige nach VOB keine Seltenheit. Insbesondere in komplexen Bauprojekten fallen vor oder gar nach der Abnahme des Projekts Probleme auf, die den beauftragten Leistungen nicht gerecht werden. Die Folge ist der schriftliche Hinweis deines Auftraggebers, die Baumängel schnellstmöglich auszubessern – die Mängelanzeige nach VOB.

Als Handwerker stehst du oft im Kreuzfeuer der Erwartungen: Einerseits möchtest du die eigene Arbeit verteidigen, andererseits auch professionell reagieren und offen für konstruktive Kritik sein. Reagiere in diesem Fall daher besonnen, prüfe die Ansprüche gründlich und handle stets im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen der VOB.

Ein wichtiger Unterschied besteht dabei in der Handhabung von Mängelanzeigen vor oder nach der Abnahme – Stichwörter Prüfpflicht und Beweislastumkehr. Sichere deine Arbeit ab, indem du die Kosten für die Mängeluntersuchung und -beseitigung transparent machst und diese – wenn gerechtfertigt – dem Auftraggeber in Rechnung stellst. 

Nimm jede Mängelanzeige ernst, setze dich konstruktiv damit auseinander und kommuniziere mit deinem Auftraggeber. Und am Wichtigsten: Antworte auf Mängelanzeigen stets professionell und im Sinne des fairen Geschäfts.

Du bist dir noch immer unsicher, wie du mit Mängelanzeigen nach VOB umgehen sollst? Dann bewirb dich auf einen Platz im Coaching von Continu-ING, der unabhängigen Agentur für Handwerksunternehmen in Bauprojekten. Wir zeigen dir, wie du dein VOB-Geschäft profitabler gestaltest. Und wenn wir dir helfen können, sind wir auch offen für eine langfristige Zusammenarbeit!

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FAQ – häufig gestellte Fragen zu Mängelanzeigen nach VOB

Was passiert, wenn Mängel nach der Abnahme entdeckt werden?

Nach der Abnahme der Bauleistung gemäß VOB trägt der Auftraggeber die Beweislast für Mängel, die erst nach der Abnahme bemerkt werden. Er muss nachweisen, dass diese Mängel bereits zum Zeitpunkt der Abnahme vorhanden waren und nicht erst im Betrieb aufgetreten sind. Der Auftraggeber muss belegen, dass die festgestellten Mängel auf eine unzureichende Leistung des Auftragnehmers zurückzuführen sind und dies in seiner Mängelanzeige deutlich machen.

Was ist ein wesentlicher Mängel nach VOB?

Ein wesentlicher Mangel nach VOB ist ein Fehler, der die vereinbarte Beschaffenheit oder die Eignung des Bauwerks für Gebrauch entscheidend mindert. Diese Art von Mängeln beeinträchtigt signifikant die Funktionalität oder Sicherheit des Bauwerks und erfordert eine sofortige und gründliche Behebung durch den Auftragnehmer. Somit berechtigt ein wesentlicher Mangel den Auftraggeber dazu, die Abnahme der Leistung zu verweigern.

Wie lange ist die Gewährleistungsfrist nach VOB?

Die Standard-Gewährleistungsfrist nach VOB beträgt vier Jahre für Bauwerke ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Diese Frist kann jedoch vertraglich angepasst werden, wobei für bestimmte Arten von Leistungen wie Malerarbeiten oder Elektroinstallationen oft kürzere Fristen vereinbart werden. Die Gewährleistungsfrist ist kritisch, da innerhalb dieser Zeit auftretende Mängel vom Auftragnehmer zu beseitigen sind, es sei denn, sie fallen unter normale Abnutzung oder unsachgemäße Nutzung im Betrieb. Die Beweislast steht hierbei auf der Seite des Auftraggebers.

Kann ich eine Mängelanzeige nach VOB ablehnen?

Ein Auftragnehmer kann die Beseitigung von Mängeln ablehnen, wenn diese technisch unmöglich ist oder die Verantwortlichkeit für den Mangel nicht nachgewiesen werden kann. In diesem Fall kann das Handwerksunternehmen dem Auftraggeber ein klassisches Angebot unterbreiten, um die Mängel zu analysieren und zu beheben.