Wie du als Handwerksunternehmen mit einem Vergabeverzug umgehst

Du hast in deinem aktuellen Bauprojekt all deine Pflichten innerhalb der vorgegebenen Fristen erfüllt, aber wartest schon seit längerer Zeit auf eine Reaktion deines Auftraggebers? Das ist ein klassischer Fall von Verzug in einem Bauprojekt. Bei der Vergabe und Ausführung von Bauprojekten im Rahmen der VOB kommt es nicht selten vor, dass Projekte nicht wie geplant voranschreiten.

In diesem Artikel unseres Bau- und VOB-Magazins möchten wir dich über die Hintergründe von eines Verzugs nach der VOB aufklären und dabei auf den spezifischen Fall des Vergabeverzugs eingehen. Wie solltest du als Handwerksunternehmen damit umgehen, wenn ein Auftraggeber den Vergabeprozess nach VOB in Verzug setzt?

Von Vergabe- bis Annahmeverzug – Arten von Bauverzögerungen

In der Baubranche kann es zu verschiedenen Arten von Verzug kommen, die sich auf die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen auswirken. Gemäß der VOB kann ein Verzug wie folgt klassifiziert werden:

  • Vergabeverzug: Tritt auf, wenn der Auftraggeber die Zuschlagserteilung nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen vornimmt, was zu einer Verzögerung des Projektstarts führen kann.
  • Planungsverzug: Entsteht, wenn notwendige Planungsunterlagen, Genehmigungen oder Freigaben durch den Auftraggeber nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, wodurch die Ausführungsplanung oder der Baubeginn verzögert wird.
  • Ausführungsverzug: Liegt vor, wenn der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarten Bauleistungen nicht fristgerecht erbringt, was zu einer Verzögerung des gesamten Bauvorhabens führt.
  • Materialbeschaffungssverzug: Bezeichnet die Verzögerung, die entsteht, wenn Materialien oder Komponenten, die für die Ausführung der Bauleistungen erforderlich sind, nicht zum vereinbarten Zeitpunkt am Bauort eintreffen.
  • Zahlungsverzug: Entsteht, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen an den Auftragnehmer nicht oder nicht vollständig innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen leistet, was zu finanziellen Engpässen beim Auftragnehmer führen kann.
  • Annahmeverzug: Tritt laut VOB ein, wenn der Auftraggeber die vom Auftragnehmer fertiggestellten Leistungen nicht abnimmt, obwohl diese vertragsgemäß und mängelfrei erbracht wurden.
  • Nachtragsverzug: Bezieht sich auf Verzögerungen, die durch die späte Bearbeitung oder Genehmigung von Nachträgen durch den Auftraggeber entstehen, was die Ausführungsdauer des Projekts beeinflussen kann.

Jede dieser Verzugsarten hat unterschiedliche Verantwortlichkeiten seitens des Auftraggebers und Auftragnehmers. Zudem ergeben sich je nach Art des VOB Verzugs spezifische Auswirkungen auf den Bauablauf, die finanzielle, rechtliche oder terminliche Konsequenzen für die beteiligten Parteien nach sich ziehen.

Expertentipp:

Ein angemessener Umgang mit Verzugsfällen erfordert eine klare Kommunikation, eine sorgfältige Dokumentation und, wo möglich, eine vertragliche Vorsorge, um die Interessen beider Vertragsparteien zu schützen und zu wahren.

Spezialfall Vergabeverzug: So läuft der Prozess ab

Vergabeverzug tritt ein, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen bei der Vergabe eines Auftrags nicht fristgerecht erfüllt, was zu einer Verzögerung des Baubeginns oder der Fortführung des Projekts führen kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn notwendige Unterlagen nicht rechtzeitig bereitgestellt, erforderliche Genehmigungen nicht eingeholt oder vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden.

Während der Phase zwischen Submission und Zuschlag muss der Auftraggeber die eingegangenen Angebote auf ihre Eignung, rechnerische Sicherheit, technische Passung und Wirtschaftlichkeit hin überprüfen. Dieser Prozess kann sich jedoch verzögern, etwa wenn Rückfragen an den Mindestbieter nicht zeitnah beantwortet werden oder wenn der Auftraggeber die Bindefrist der Angebote verlängern muss, weil kein zuschlagsfähiges Angebot mehr vorliegt.

Die Folge: Ein Vergabeverzug tritt ein, da der Auftraggeber sich noch nicht auf eines der ihm vorliegenden Angebote festlegen kann oder möchte. Im Falle eines solchen Verzugs regelt die VOB detailliert, wie in solchen Situationen zu verfahren ist, und bietet dem Auftragnehmer Schutzmechanismen.

Was tun bei VOB Verzug? Rechte und Verhandlungsposition kennen!

Der Vergabeprozess für öffentliche Bauaufträge, der von der Submission bis zum Zuschlag in der Regel eine vierwöchige Frist umfasst, bietet spezifische Herausforderungen, bei richtigem Verhalten aber auch Chancen für Handwerksunternehmen. Die gute Nachricht für Auftragnehmer: Auch Auftraggeber haben Pflichten!

Für Handwerksunternehmen ist es in solchen Fällen von Vergabeverzug wichtig, strategisch vorzugehen. Zunächst ist es wichtig, dass du den VOB Verzug des Auftraggebers schriftlich und formell anzeigst und den Auftraggeber ihn aufforderst, seine Verpflichtungen binnen einer angemessenen Frist zu erfüllen.

Kommt der Auftraggeber dieser Aufforderung nicht nach, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen oder eine angemessene Entschädigung für die entstandenen Mehrkosten und den Zeitverlust fordern.

Expertentipp:

Entscheidend ist, dass der Auftragnehmer nachweisen kann, dass der Auftraggeber die alleinige oder überwiegende Schuld am Verzug trägt und dass ihm selbst daraus ein Schaden entstanden ist. Dies erfordert eine sorgfältige Dokumentation aller relevanten Vorgänge und Kommunikationen zwischen den Vertragsparteien.

Regel Nummer Eins bei VOB Verzug: Immer offen über Mehrkosten kommunizieren

Wenn der Auftraggeber mit seiner Auftragsvergabe im Verzug steht, kann er eine Verlängerung der Bindefrist des Angebots bei seinen Bewerbern beantragen. Dieser Verlängerung der Bindefrist kannst du zustimmen, jedoch unter der Bedingung, dass mögliche Mehrkosten, die durch den verschobenen Baubeginn entstehen, offen kommuniziert und entsprechend vergütet werden. 

Eine offene Kommunikation kann nicht nur helfen, spätere Missverständnisse zu vermeiden, sondern ermöglicht es auch, Vergabeverzüge zum eigenen Vorteil zu nutzen. Durch das frühzeitige Ansprechen von Verzugsfolgen wie Mehrkosten oder Planungsänderungen kann ein Handwerksunternehmen seine Position stärken und sicherstellen, dass es für seine Flexibilität und Kooperationsbereitschaft angemessen entschädigt wird. 

Du möchtest mehr darüber erfahren, wie du dich als Auftragnehmer idealerweise verhältst, wenn du einen VOB Verzug seitens des Auftraggebers bemerkst? Genau hierzu hat Continu-ING bereits ein ausführliches Erklärvideo veröffentlicht! Hier erklärt Gründer Andreas Scheibe, welche Strategie für Handwerksunternehmen bei einer Vergabeverzögerung am besten ist.

In einigen Fällen kannst du als Auftragnehmer – wenn der Verzug eine vertraglich festgelegte Dauer überschreitet und keine Einigung erzielt wird – sogar vom Vertrag zurücktreten. Dies stellt jedoch eine äußerste Maßnahme dar und sollte erst nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände und möglicher Folgen in Betracht gezogen werden.

Merke:

Der Umgang mit Vergabeverzug erfordert von den Beteiligten nicht nur ein Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der VOB, sondern auch ein hohes Maß an Kommunikations- und Verhandlungsgeschick. Ziel sollte es immer sein, eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden, die es ermöglicht, das Bauprojekt trotz der Verzögerungen erfolgreich fortzuführen und abzuschließen.

Bei VOB Verzug durch den Auftraggeber: Professionelle Beratung nutzen 

Im Falle eines VOB Verzugs durch den Auftraggeber kann es sinnvoll sein, eine professionelle Beratung durch einen VOB Experten zu nutzen. So stellst du sicher, dass für dein Unternehmen keine Nachteile aufgrund des Verzugs entstehen. Im Gegenteil, du kannst einen Verzug durch deinen Auftraggeber auch positiv für deinen Handwerksbetrieb nutzen. Wie zeigen dir, wie es geht!

Stehst du vor Herausforderungen durch Verzugsfälle im Rahmen der VOB? Lass dich nicht von Verzögerungen ausbremsen! Das spezialisierte Coaching von Continu-ING bietet Handwerksunternehmen die Werkzeuge und das Know-how, um effektiv auf VOB Verzug durch den Auftraggeber zu reagieren.

Lerne Strategien kennen, um deine Projekte trotz VOB Verzug erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Melde dich jetzt an und stärke deine Position in der Baubranche. Es ist Zeit, proaktiv zu handeln und sicherzustellen, dass dein Unternehmen auf der Gewinnerseite steht. Nimm deine Rechte gekonnt in die Hand – wir zeigen dir, wie!

Fazit

Verzug im Rahmen der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) kann viele Gesichter haben: Von der verzögerten Zuschlagserteilung über ausbleibende Planungsunterlagen bis hin zu verspäteten Zahlungen hat jeder erfahrene Handwerksbetrieb bereits zahlreiche Verzögerungen seitens des Auftraggebers erlebt.

Entscheidend ist in diesem Fall, dass beide Vertragsparteien – sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer – ihre vertraglichen Verpflichtungen kennen und einhalten. Der Umgang mit Verzugssituationen erfordert eine klare Kommunikation, eine präzise Dokumentation und gegebenenfalls die Einleitung rechtlicher Schritte, um Ansprüche geltend zu machen.

Für Handwerksunternehmen ist es wichtig, auf mögliche Verzugsfälle vorbereitet zu sein, um effektiv reagieren zu können und potenzielle Nachteile zu minimieren. In diesem Zusammenhang bietet sich eine professionelle Beratung, etwa durch das Coaching von Continu-ING für einen störungsfreien Bauablauf an.

FAQ – häufig gestellte Fragen zu Verzug nach VOB

Wann tritt nach VOB ein Verzug ein?

Verzug nach VOB tritt ein, wenn eine der Vertragsparteien ihre vertraglichen Pflichten nicht innerhalb der festgelegten Fristen erfüllt. Dies kann sowohl den Auftraggeber bei der Bereitstellung von Unterlagen oder Zahlungen als auch den Auftragnehmer bei der Ausführung der Bauleistungen betreffen.

Was ist eine angemessene Frist nach VOB?

Eine angemessene Frist nach VOB ist nicht pauschal definiert, sondern orientiert sich an der Art der Leistung, den spezifischen Umständen des Einzelfalls und den vertraglichen Vereinbarungen. Sie soll realistisch genug sein, um der verpflichteten Partei die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen.

Wann ist eine Firma in Verzug?

Eine Firma gerät in Verzug, wenn sie die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht innerhalb der festgelegten Fristen erbringt und diese Verzögerung nicht durch vom Vertrag anerkannte Ausnahmen gerechtfertigt ist. Nach erfolgloser Mahnung oder Ablauf einer gesetzten Nachfrist kann formell von einem Verzug gesprochen werden.

Welchen Anspruch hat der Auftragnehmer nach VOB, wenn der Auftraggeber bei der Vergabe in Verzug kommt?

Kommt der Auftraggeber bei der Vergabe seines Auftrags in Verzug, hat der Auftragnehmer nach VOB Anspruch auf Schadensersatz für die entstandenen Verluste oder Mehrkosten. Voraussetzung ist, dass der Auftragnehmer nachweisen kann, dass ihm durch den Verzug tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Sinnvoll kann es aber auch sein, zunächst mit dem Auftraggeber über die entstehenden Mehrkosten zu sprechen und zu verhandeln, um eine gemeinsame Lösung zu finden.