Empfehlungen und Risiken für den perfekten Vortext

Das Leistungsverzeichnis (LV) zählt zu den wichtigsten Dokumenten in einem VOB Bauprojekt, schließlich definiert es deine Leistungen und ermöglicht die Bildung von Einheitspreisen. In der Regel geht dieser Leistungsübersicht eine erklärende Vorbemerkung voraus. 

Um genau diese Vorbemerkung soll sich dieser Artikel drehen. Wir möchten dir als Handwerksunternehmer zeigen, woran du eine korrekte Vorbemerkung im Leistungsverzeichnis, aber auch unwirksame Vortexte erkennst. Du wirst überrascht sein, welche Folgen eine falsche Vorbemerkung im LV haben kann.

Vorbemerkung im Leistungsverzeichnis: Ein Hintergrund

Was ist ein Leistungsverzeichnis?

Das Leistungsverzeichnis (LV) ist ein Dokument innerhalb eines Bauvertrags, das alle zu erbringenden Bauleistungen aufschlüsselt, einschließlich der Mengen und der dafür angesetzten Einheitspreise. Es dient als Grundlage für die Angebotserstellung, die Vergabe von Aufträgen sowie die Abrechnung von Bauleistungen. Auf diese Weise gewährleistet das LV Transparenz und Genauigkeit bei der Durchführung von Bauprojekten.

Die Vorbemerkung im Leistungsverzeichnis (LV) bildet eine zentrale Grundlage jeder Ausschreibung und dient dazu, verschiedene spezifische Anweisungen oder technische Spezifikationen für bestimmte Gewerke und Leistungsbereiche vorab zu klären. 

Diese einführenden Anmerkungen ergänzen das Leistungsverzeichnis, indem sie allgemeine Vertragsklauseln und technische Aussagen bereitstellen. Typische Inhalte einer Vorbemerkung im Leistungsverzeichnis sind:

  • Allgemeine Informationen: Kurze Beschreibung des Projekts und der Baustelle
  • Technische Spezifikationen: Angaben zu Konstruktion, Materialien, und Baustoffen
  • Ausführungsanforderungen: Anweisungen zur Installation, Montage und Handhabung spezifischer Bauteile
  • Sicherheitsvorschriften: Erforderliche Sicherheitsmaßnahmen und Umweltschutzbestimmungen
  • Qualitätsstandards: Qualitätskriterien und Gütesiegel, die eingehalten werden müssen
  • Zeitplanung: Zeitliche Vorgaben für die Ausführung der einzelnen Leistungspositionen
  • Besondere Bedingungen: Hinweise auf besondere Vertragsbedingungen oder Abrechnungsmodalitäten
  • Geltungsbereich: Klarstellung, für welche Teile des Leistungsverzeichnisses die Vorbemerkungen zutreffen

In der Regel zielen Vorbemerkungen darauf ab, die technischen Details zu präzisieren, die für die korrekte Ausführung der Arbeit notwendig sind, und können somit helfen, den Umfang der eigentlichen Leistungsbeschreibung zu reduzieren.

Ergänzung statt Ersetzung: Vorbemerkungen im Leistungsverzeichnis

In der VOB/C wird darauf hingewiesen, dass Vorbemerkungen, obwohl sie technische Spezifikationen beinhalten können, nicht die besonderen oder zusätzlichen Vertragsbedingungen ersetzen. Sie sollten vor allem klären, welche Anforderungen speziell für einen bestimmten Leistungsbereich oder in Verbindung mit speziellen Leistungspositionen gelten.

Obwohl die VOB keine genaue Positionierung der Vorbemerkungen im Leistungsverzeichnis vorschreibt, ist es üblich, dass sie entweder zu Beginn des gesamten Verzeichnisses oder zu Beginn jedes Gewerkes platziert werden – je nachdem, ob ihre Inhalte für nur einen oder für mehrere Bereiche relevant sind.

Merke:

Die präzise und eindeutige Formulierung der Vorbemerkung im Leistungsverzeichnis ist von großer Bedeutung, da sie gemäß § 7 Abs. 1 VOB/A klare und verständliche Angaben enthalten muss. 

Unwirksame Vorbemerkungen – so erkennst du sie

Unwirksame Vorbemerkungen in Leistungsverzeichnissen treten häufiger auf, als du vielleicht denkst. Sie können erhebliche rechtliche und praktische Probleme verursachen. Oft stehen Architekten und Fachplaner unter enormem Druck, komplexe Bauprojekte zu planen, ohne ausreichende Kapazitäten zu haben, um das Massegerüst vollständig und detailliert zu ermitteln. 

In solchen Fällen neigen sie häufig dazu, nicht vollständig ausgearbeitete Leistungen in die Vorbemerkung einzufügen, um Zeit zu sparen. Dieses Vorgehen führt jedoch dazu, dass die Vorbemerkungen zu unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden, die nicht den Anforderungen der VOB/C entsprechen.

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Gravierende Folgen bei falschen Vorbemerkungen im Leistungsverzeichnis

Nach VOB/C gelten solche Eintragungen als Teil einer Mischkalkulation, was in Deutschland rechtlich verboten ist, da sie die Bildung der Einheitspreise auf unzulässige Weise beeinflusst. Um rechtliche Fallstricke und Vertragsstrafen zu vermeiden, sollten Handwerksunternehmen proaktiv handeln.

Es ist entscheidend, dass du von Architekten und Fachplanern ein klares und vollständiges Leistungsverzeichnis verlangst, bevor der Bau beginnt. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Vertragsbedingungen transparent und gemäß den gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Dir kommt ein solcher Fall, in dem unzulässige Vorbemerkungen im Leistungsverzeichnis zu finden sind, bekannt vor? Dann empfehlen wir dir das Video von Continu-ING zu diesem Thema! Hier erklärt Gründer Andreas Scheibe, wie du einen solchen Fall erkennst und wie du idealerweise handelst.

Fazit

Die Qualität eines Bauvorhabens steht und fällt mit der Klarheit des Leistungsverzeichnisses. Neben der Auflistung der Leistungen besteht das Leistungsverzeichnis auch aus Vorbemerkungen, die die Rahmenbedingungen zum Bauprojekt für verschiedene Gewerke beinhalten. 

Unwirksame Vorbemerkungen, die als Notlösung in stressigen Planungsphasen verwendet werden, können deinem Projekt schaden. Nicht selten stellen sie einen Verstoß gegen die VOB/C dar und können große rechtliche Streitigkeiten mit sich ziehen.

Daher gilt: Übernehme Verantwortung in deinem Bauprojekt! Fordere von deinen Architekten und Fachplanern, dass sie die notwendige Zeit investieren, um ein vollständiges und eindeutiges Leistungsverzeichnis mit korrekter Vorbemerkung zu erstellen und beginne keinen Bau, bevor nicht alle Details geklärt sind!

FAQ – häufig gestellte Fragen zu Vorbemerkungen im Leistungsverzeichnis

Was gehört alles in ein Leistungsverzeichnis?

Ein Leistungsverzeichnis umfasst detaillierte Aufstellungen aller auszuführenden Bauleistungen einschließlich Mengenangaben und Einheitspreisen sowie spezifische technische Spezifikationen. Auch Vorbemerkungen für einzelne Gewerke oder Leistungsbereiche sind oft Teil eines Leistungsverzeichnisses. Das LV enthält somit alle notwendigen Informationen, die für die korrekte und vollständige Preisermittlung und Ausführung eines Bauauftrags erforderlich sind.

Was ist der Unterschied zwischen Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis?

Während die Leistungsbeschreibung das gesamte Bauvorhaben in allgemeiner Form beschreibt und die zu erreichenden Ziele, Anforderungen und Rahmenbedingungen definiert, listet das Leistungsverzeichnis die einzelnen auszuführenden Arbeiten detailliert auf.

Was passiert, wenn Vorbemerkungen im Leistungsverzeichnis unwirksam sind?

Unwirksame Vorbemerkungen in einem Leistungsverzeichnis können dazu führen, dass wichtige technische Spezifikationen und Kalkulationsgrundlagen nicht rechtskonform dargestellt werden. Nicht selten zieht das rechtliche Probleme wie Vertragsstrafen und Nachforderungen nach sich.