Ein Leistungsverzeichnis nach VOB ist das Herzstück jeder Ausschreibung und die Basis für Bauverträge. Es sorgt für Klarheit bei Art, Umfang und Vergütung der Bauleistungen. Ohne ein präzises LV drohen Unklarheiten, Nachträge und Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

In diesem Artikel erfährst du, wie ein Leistungsverzeichnis nach VOB aufgebaut ist, welche rechtlichen Grundlagen gelten und welche typischen Fehler in der Praxis zu Problemen führen.

Definition: Was ist ein Leistungsverzeichnis nach VOB?

Das Leistungsverzeichnis VOB ist ein strukturiertes Verzeichnis aller Bauleistungen, die ein Auftragnehmer ausführen soll. Es beschreibt die Art, Menge und Einheit der Leistungen und bildet die Grundlage für:

  • Ausschreibung und Angebotsabgabe
  • Preisbildung und Kalkulation
  • Abrechnung und Nachtragsprüfung

Ohne eindeutige Beschreibungen können Preise nicht seriös kalkuliert und Leistungen nicht rechtssicher abgerechnet werden.

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Aufbau eines Leistungsverzeichnisses nach VOB

Ein LV folgt den Vorgaben der VOB/A und VOB/C, insbesondere der DIN 18299 ff. (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen). Typischerweise umfasst es:

  • Positionsnummern zur eindeutigen Zuordnung
  • Leistungsbeschreibungen nach VOB/C-Normtexten
  • Mengen und Einheiten (m², m³, Stück)
  • Einheitspreise als Basis der Vergütung

Damit ist das LV die formalisierte Leistungsbeschreibung, die Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien schaffen soll.

Rechtliche Grundlagen des Leistungsverzeichnisses

Die maßgebliche Vorschrift ist § 7 VOB/A. Darin heißt es, dass Bauleistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben sind.

Das bedeutet:

  • Auftraggeber müssen Leistungen vollständig und widerspruchsfrei darstellen.
  • Auftragnehmer dürfen nicht mit unkalkulierbaren Risiken belastet werden.
  • Das LV hat Bindungswirkung – es ist Vertragsbestandteil und Grundlage für die Nachtragsprüfung

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Typische Probleme in der Praxis

Trotz klarer Vorgaben sind Leistungsverzeichnisse in der Realität häufig fehlerhaft. Typische Schwierigkeiten sind:

Unklare Mengenansätze → führen zu Nachträgen und Streit über Abrechnung

Fehlende Detailangaben → schaffen Interpretationsspielräume zulasten des Handwerkers

Widersprüche zwischen LV und Plänen → sorgen für Unsicherheit und Verzögerungen

Besonders kritisch: die Abgrenzung zwischen Nebenleistungen und Besonderen Leistungen, die regelmäßig für Diskussionen sorgt.

Unterschied: Leistungsbeschreibung vs. Leistungsverzeichnis

Leistungsbeschreibung = inhaltliche Definition der Bauleistung

Leistungsverzeichnis = formale Gliederung der Leistungsbeschreibung nach Positionen, Mengen und Einheiten

Beide Elemente gehören nach VOB untrennbar zusammen und sichern Transparenz im Vergabeverfahren.

Auswirkungen auf die Vergütung

Die Abrechnung nach VOB erfolgt in der Regel auf Basis von Einheitspreisen und den tatsächlich erbrachten Mengen:

  • Mehr- und Mindermengen werden nach § 2 VOB/B angepasst.
  • Nachträge sind nur dann berechtigt, wenn Leistungen nicht im LV enthalten sind und durch den Auftraggeber zusätzlich angeordnet wurden.

Ein präzises LV ist damit die Grundlage für kalkulationssichere Preise und faire Vergütung.

Best Practices für ein sauberes Leistungsverzeichnis

Damit ein LV rechtssicher und konfliktfrei funktioniert, sollten Auftraggeber folgende Punkte beachten:

  • Eindeutige und widerspruchsfreie Beschreibungen
  • Verwendung der VOB/C als Normgrundlage
  • Abgleich mit Plänen und Zeichnungen
  • Korrekte Mengenermittlung

So wird verhindert, dass Unklarheiten später zu Nachträgen oder Rechtsstreitigkeiten führen.

Fazit

Das Leistungsverzeichnis VOB ist weit mehr als ein technisches Dokument – es ist das Fundament jedes Bauvertrags. Präzision, Vollständigkeit und Normtreue entscheiden über Kalkulationssicherheit, Vertragsklarheit und den Projekterfolg.

Fehlerhafte Leistungsverzeichnisse führen zwangsläufig zu Konflikten. Ein professionell erstelltes LV dagegen garantiert Rechtssicherheit, Transparenz und faire Vergütung – für Auftraggeber wie für Auftragnehmer.

FAQ – Leistungsverzeichnis VOB

 

Was ist ein Leistungsverzeichnis nach VOB?

Ein strukturiertes Verzeichnis aller Bauleistungen mit Mengen, Einheiten und Einheitspreisen – Grundlage für Ausschreibung, Angebot und Abrechnung.

Welche Vorschrift gilt?

Nach § 7 VOB/A müssen Bauleistungen eindeutig und erschöpfend beschrieben werden.

Worin liegt der Unterschied zwischen Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis?

Die Leistungsbeschreibung definiert den Inhalt, das LV ist die formale Gliederung nach Positionen und Mengen.

Welche Folgen haben fehlerhafte Leistungsverzeichnisse?

Sie führen zu Nachträgen, Mehrkosten und Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.