Die Bedenkenanzeige nach VOB ist kein lästiger Formalismus, sondern eine rechtliche Pflicht. Sie entscheidet im Ernstfall darüber, ob du für Schäden haftest oder nicht. Ein aktueller Gerichtsfall zeigt drastisch, wie wichtig die Einhaltung dieser Pflicht ist.
Der Fall: Verpuffung im Heizkeller
Das Gericht entschied: Der Unternehmer haftet dem Grunde nach. Zwar lag die Ursache (fehlende Entlüftung) nicht in seinem Verantwortungsbereich. Dennoch wurde er nicht entlastet – denn nach § 4 Abs. 3 VOB/B besteht eine Pflicht zur Bedenkenanzeige.
- Selbst der Mitarbeiter hätte aufgrund seiner Fachkenntnisse erkennen müssen, dass der Raum nicht ausreichend entlüftet war.
- Er hätte den Auftraggeber darauf hinweisen müssen, dass die Gastherme unter diesen Umständen nicht betrieben werden darf.
- Das Unterlassen dieses Hinweises stellte eine Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht dar.
Damit haftet der Heizungsbauer trotz fehlender eigener Verursachung.
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Was bedeutet das für dich als Unternehmer?
Die Bedenkenanzeige Pflicht nach VOB schützt dich vor verschuldensunabhängiger Mängelhaftung. Das heißt:
- Auch wenn der Mangel nicht aus deinem Verantwortungsbereich stammt, musst du ihn erkennen und melden, sobald er für einen Fachmann erkennbar ist.
- Versäumst du den Hinweis, haftest du für sämtliche Schäden – bis hin zu Explosionen, Personenschäden und Folgekosten.
- Eine schriftliche Bedenkenanzeige dokumentiert, dass du deiner Pflicht nachgekommen bist und entlastet dich im Streitfall.
Praxis-Tipps zur Bedenkenanzeige Pflicht
Damit du dich absicherst, solltest du:
- Baustellenbedingungen prüfen – erkennbare Risiken wie fehlende Entlüftungen, falsche Materialien oder gefährliche Konstruktionen dürfen nicht ignoriert werden.
- Bedenken schriftlich anmelden – immer per Brief oder E-Mail, nie nur mündlich.
- Folgen klar benennen – erkläre, welche Gefahren oder Mängel entstehen können.
- Reaktion einfordern – bitte den Auftraggeber um schriftliche Stellungnahme oder Bestätigung.
Fazit
Die Bedenkenanzeige Pflicht nach VOB ist ein zentrales Instrument, um dich als Handwerksunternehmer vor unkalkulierbarer Haftung zu schützen. Der Fall der Heizungs-Verpuffung zeigt: Wer offensichtliche Mängel nicht anspricht, trägt am Ende die volle Verantwortung – selbst wenn die Ursache außerhalb des eigenen Gewerks liegt.
Darum gilt: Bedenken immer rechtzeitig und schriftlich anmelden – sonst riskierst du deine wirtschaftliche Existenz.
FAQ – Bedenkenanzeige Pflicht VOB
Wann besteht eine Pflicht zur Bedenkenanzeige?
Immer dann, wenn dir als Fachunternehmer erkennbare Mängel, Risiken oder Gefahren auffallen, die die Vertragserfüllung oder die Sicherheit beeinträchtigen können.
Muss die Anzeige schriftlich erfolgen?
Ja. Nur eine schriftliche Anzeige (Brief oder E-Mail) ist rechtlich wirksam und entlastet dich nachweisbar.
Haftet der Unternehmer auch für Mängel, die er nicht selbst verursacht hat?
Ja – wenn er sie erkennen konnte und keine Bedenken angemeldet hat.
Welche Vorteile hat eine rechtzeitig gestellte Bedenkenanzeige?
Sie verschiebt die Verantwortung zurück zum Auftraggeber und schützt dich vor späteren Schadensersatzforderungen.