Wie und nach welchen Kriterien ein öffentlicher Bauauftrag vergeben wird, ist gesetzlich genau festgelegt. Geregelt wird das Vergaberecht in der VOB/A, dem ersten Teil der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Indem du VOB und Vergaberecht besser verstehst, kannst du deine Chancen auf erfolgreiche Bauprojekte enorm steigern.

In diesem Artikel unseres Baumagazins VOB.de möchten wir dich mit den Inhalten und Bestimmungen der VOB/A zum Vergaberecht vertraut machen. Aufgrund der Komplexität der Inhalte können wir hier natürlich nicht auf jedes Detail eingehen, aber dir einen guten Überblick verschaffen.

So ist die VOB/A aufgebaut

Die VOB/A, also der Teil der VOB, die sich mit dem Vergaberecht bei öffentlichen Bauaufträgen beschäftigt, ist in drei Abschnitte geteilt:

  1. Nationale Vergabe von Bauleistungen unterhalb des Schwellenwerts (aktuell 5.548.000 Euro)
  2. Europaweite Vergabe von Bauaufträgen oberhalb des Schwellenwerts (aktuell 5.548.000 Euro)
  3. Bauaufträge in den Spezialbereichen Verteidigung und Sicherheit

Je nachdem, wie die Rahmenbedingungen für das Bauprojekt sind, werden also unterschiedliche Paragraphen der VOB/A wirksam. In den meisten Fällen sind Bauvorhaben in den ersten beiden Abschnitten verortet.

Diese Bestimmungen zum Vergaberecht enthält die VOB/A

Im Vergaberecht wird klar definiert, wie der Ablauf einer Auftragsvergabe in Bezug auf öffentliche Bauprojekte aussieht. Dabei legt die VOB/A fest, wie Auftraggeber vorgehen müssen, um die richtigen Partner, beispielsweise Handwerksunternehmen, für ihr Vorhaben zu finden.

Folgende Aspekte des Vergaberechts werden in der VOB/A geregelt:

  • Arten der Vergabe: öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung oder freihändige Vergabe
  • Prozess der Einholung und Bewertung von Angeboten
  • Auswahl der Bieter
  • Vergabekriterien und -entscheidungen
  • Inhalte und Form des Leistungsverzeichnisses
  • Ausschluss von Angeboten durch Gründe wie Geldwäsche, Betrug oder Bestechlichkeit

Die klare Definition dieser Etappen des Vergabeprozesses machen das Vergaberecht transparent und praktisch anwendbar.

Fazit

Als Handwerksunternehmen bietet dir die VOB/A eine klare Spielanleitung, um bei öffentlichen Bauaufträgen erfolgreich zu sein. Sie beinhaltet alle Bestimmungen zum Vergaberecht wie den Prozess der Firmenauswahl oder die erforderlichen Inhalte des Leistungsverzeichnisses. 

Verstehen, wie Vergaben funktionieren, schärft deinen Wettbewerbsvorteil und erhöht deine Chancen, Aufträge zu sichern. Nutze daher jede Gelegenheit, dich mit den Regularien vertraut zu machen, um bestmöglich von der systematischen und transparenten Vergabe zu profitieren. Bleib am Ball, denn die Kenntnis der VOB/A ist dein Ticket zu öffentlichen Bauprojekten.

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FAQ – häufig gestellte Fragen zu VOB und Vergaberecht

Wo ist das Vergaberecht bei Bauprojekten geregelt?


Das Vergaberecht für Bauprojekte in Deutschland ist in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) geregelt. Speziell der Teil A der VOB, bekannt als VOB/A, behandelt die Vergabeverfahren für öffentliche Bauleistungen und legt fest, wie Auftraggeber ihre Bauprojekte ausschreiben und vergeben müssen.


Was steht in der VOB/A?


Die VOB/A regelt die Vergabeverfahren für öffentliche Bauprojekte in Deutschland und umfasst Bestimmungen zum Ablauf der Ausschreibung, zur Einholung und Bewertung von Angeboten sowie zu den Vergabekriterien. Sie stellt sicher, dass der Vergabeprozess transparent, fair und wettbewerbsorientiert gestaltet wird, um allen Bietern gleiche Chancen zu geben.


Welche Arten der Vergabe gibt es laut VOB?



 

Laut VOB gibt es drei Hauptarten der Vergabe. Bei der öffentlichen Ausschreibung werden alle interessierten Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die beschränkte Ausschreibung lädt nur eine begrenzte Anzahl von Unternehmen zur Angebotserstellung ein. Bei der freihändigen Vergabe wählt der Auftraggeber hingegen ohne ein förmliches Verfahren direkt ein Auftragnehmer aus.