Du hast es geschafft: Alle Bauleistungen wurden ohne schwerwiegende Mängel ausgeführt und dein Projekt ist bereit zur Abnahme. Die VOB sieht dabei einen ganz bestimmten Ablauf vor, unterscheidet zwischen verschiedenen Abnahmearten und klärt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer nach dem Bauprojekt.

In diesem Artikel unseres VOB Magazins möchten wir uns der Abnahme nach VOB widmen und dir zeigen, wie du deine Bauprojekte sicher über die Ziellinie bringst.

Die Abnahme als Happy End eines Bauprozesses

Die Bauabnahme ein entscheidender Moment im Bauvertrag, indem der Auftraggeber die Bauleistung als vertragsgerecht anerkennt. Dieser Vorgang ist das Ende des Bauprojektes und geht mit einer Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen einher. Gesetzlich ist die Bauabnahme sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als auch in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) verankert.

Merke:

Die gesetzliche Pflicht zur Abnahme besteht, sobald die Auftragnehmer die Fertigstellung des Werks anzeigen und die Abnahme fordern. Diese Pflicht des Auftraggebers setzt voraus, dass alle Bauleistungen frei von Mängeln erbracht wurden.

Drei Arten der Bauabnahme: Ein Blick ins Baurecht

Im Baurecht werden drei Arten der Bauabnahme unterschieden, die für Auftraggeber und Auftragnehmer unterschiedliche Bedeutungen und Anforderungen mit sich bringen:

  • Technische Abnahme: Laut § 4 VOB/B ist die technische Abnahme eine Prüfung einzelner Bauabschnitte oder technischer Elemente, um frühzeitig technische Fehler zu erkennen. Diese Form der Abnahme dient als Vorbereitung auf die endgültige Abnahme und wird als Zustandsfeststellung betrachtet.
  • Rechtsgeschäftliche Bauabnahme: Diese Abnahmeform ist die bedeutendste unter den Abnahmearten und stellt sicher, dass das Bauwerk vertragsgemäß, ohne wesentliche Mängel, fertiggestellt und von den Auftraggeber:innen angenommen wird. Diese Abnahme führt zu wesentlichen rechtlichen Folgen wie der Fälligkeit der Schlusszahlung und dem Beginn der Gewährleistungsfristen.
  • Behördliche Bauabnahme: Sie ist erforderlich, wenn ein VOB Projekt öffentliche Fördermittel erhalten hat oder bestimmte Zertifizierungen notwendig sind. Die zuständige Behörde prüft im Rahmen dieser VOB Abnahme, ob die baulichen Anforderungen erfüllt sind.

Wie eine Teilabnahme mehr Planungssicherheit für dein Unternehmen schaffen kann

Eine weitere Art der Abnahme nach VOB ist die Teilabnahme, die in VOB/B §12 geregelt wird. Sie ermöglicht die Abnahme von selbstständig nutzbaren Leistungseinheiten innerhalb eines größeren Bauvorhabens. Diese kann von Elektroinstallationen bis hin zu einzelnen Gebäuden reichen, wobei nicht jede Komponente wie einzelne Stockwerke für eine Teilabnahme qualifiziert ist. 

Forderst du als Auftragnehmer eine Teilabnahme ein, ist ihre Durchführung für den Auftraggeber verbindlich. Ein Abnahmeprotokoll festigt dabei die Rechtsgrundlage und dokumentiert den Zustand der Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme. Dein entscheidender Vorteil bei einer Teilabnahme: Mehr Planungssicherheit, denn sie trägt zur frühzeitigen Klärung der Ordnungsmäßigkeit von Teilleistungen bei, was besonders bei umfangreichen Projekten von Bedeutung ist.

Erfolgreiche Abnahme: Das ändert sich jetzt für dein Unternehmen

Die Abnahme von Bauarbeiten markiert einen entscheidenden rechtlichen Übergangspunkt für die beteiligten Parteien eines Bauvertrags. Der Vorgang hat weitreichende Konsequenzen, die sich speziell auf die Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen von Auftraggeber und Auftragnehmer auswirken.

Rechtliche Änderungen nach der VOB Abnahme:

  • Beweislastumkehr: Vor der Abnahme wird angenommen, dass aufgetretene Mängel durch den Auftragnehmer verursacht wurden. Nach der Abnahme muss jedoch der Auftraggeber beweisen, dass die Mängel durch das Handwerksunternehmen entstanden sind, sollte es zu einem solchen Fall kommen.
  • Übergang des Risikos: Das Risiko für den zufälligen Untergang oder eine Beschädigung des Werks liegt vor der Abnahme beim Auftragnehmer. Nach der Abnahme geht dieses Risiko auf den Auftraggeber über.
  • Zahlungsverpflichtungen: Die Abnahme löst die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers aus. Die vollständige Bezahlung des Werks wird fällig, es sei denn, es bestehen gerechtfertigte Einwände gegen die Mangelfreiheit.
  • Beginn der Gewährleistungsfrist: Mit der Abnahme beginnt nach VOB offiziell die Gewährleistungsfrist. Während dieser Zeit müssen Auftragnehmer für die Beseitigung von Mängeln aufkommen, sofern diese auf ihre Verantwortung zurückzuführen sind.

Diese Gewährleistungsfristen unterscheiden sich abhängig von der Art der erbrachten Leistung. Die üblichen Gewährleistungsfristen nach der VOB Abnahme sind:

  • 4 Jahre für klassische Bauleistungen
  • 2 Jahre für Bauleistungen mit geringem Risiko, z.B. Malerarbeiten
  • 2 Jahre für Leistungen, deren Mangelfreiheit eine regelmäßige Wartung erfordert, z.B. Elektrotechnik

Du bist in der Situation, dass dein Auftraggeber bei der Abnahme Mängel entdeckt hat? Erfahre in einem weiteren Artikel unseres VOB Magazins, wie du professionell mit einer Ablehnung deiner Bauleistungen umgehst und was in diesem Fall deine Rechte und Pflichten sind!

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Fazit

Die Abnahme nach VOB ist ein entscheidender Moment für dein Handwerksunternehmen. Sie markiert die Zielgerade eines VOB Projekts und markiert den Beginn von Beweislastumkehr und Gewährleistungsfrist. Als Auftragnehmer ist es essentiell, auf eine ordnungsgemäße und dokumentierte Abnahme zu bestehen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und zu vermeiden, dass später Streitigkeiten entstehen.

Stelle sicher, dass du alle vereinbarten Arbeiten korrekt ausführst und aktiv auf die Abnahme hinarbeitest, um deine finanziellen und rechtlichen Interessen zu schützen. Eine korrekte Abnahme sichert deine Ansprüche und erleichtert den Abschluss des Projekts.

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FAQ – häufig gestellte Fragen zur Abnahme nach VOB

Was ist eine Abnahme VOB?

Die Abnahme nach VOB markiert den Zeitpunkt, an dem der Auftraggeber die Bauleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt. Dieser Akt schließt in der Regel den Bauvertrag ab und leitet wichtige Rechtsfolgen wie die Beweislastumkehr und den Beginn der Gewährleistungsfrist ein.

Was ist die Voraussetzung für eine Abnahme?

Die Voraussetzung für eine Abnahme nach VOB ist, dass die Bauleistung fertiggestellt wurde und den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entspricht. Der Auftraggeber muss in der Lage sein, die Bauleistung als vertragskonform zu überprüfen, bevor die Abnahme gültig ist.

Welche Arten von Abnahmen gibt es?

 

Im Baurecht werden drei Arten der Abnahme unterschieden: Die technische, die rechtsgeschäftliche und die behördliche Abnahme. Die technische Abnahme erfolgt nach § 4 VOB/B zur Prüfung einzelner Bauabschnitte und die rechtsgeschäftliche Abnahme zur finalen Prüfung der vertragsgemäßen Fertigstellung des gesamten Bauwerks. Erhält das Projekt öffentliche Fördermittel oder benötigt spezielle Zertifizierungen, wird zudem die behördliche Abnahme erforderlich.