Öffentliche Bauprojekte werden schnell groß, komplex und unübersichtlich. Glücklicherweise muss eine Abnahme nach VOB nicht erst durchgeführt werden, wenn das gesamte Bauprojekt abgeschlossen ist. Im Rahmen einer Teilabnahme können Teile von bereits erbrachten Leistungen abgenommen und auch abgerechnet werden, selbst wenn das Gesamtprojekt noch läuft.

Wie genau der Prozess der Teilabnahme in VOB-Projekten funktioniert, welche rechtlichen Konsequenzen er für beide Parteien hat und wie du als Auftragnehmer finanziell von einer Teilabnahme profitieren kannst, zeigen wir dir in diesem Blogartikel.

Kurz erklärt: Die Teilabnahme nach VOB

Was ist eine Teilabnahme nach VOB?

Die Teilabnahme nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Instrument zur Sicherstellung der Qualität und Vertragstreue während des Bauprozesses. Sie ermöglicht die Abnahme von in sich abgeschlossenen Teilen eines Bauvorhabens, bevor das gesamte Projekt fertiggestellt ist.

Diese Art der Abnahme ist besonders nützlich bei größeren Bauprojekten, bei denen verschiedene Abschnitte unabhängig voneinander fertiggestellt und genutzt werden können. Die Teilabnahme stellt sicher, dass jeder abgeschlossene Bauabschnitt den vertraglichen Anforderungen entspricht und mängelfrei ist.

Die Teilabnahme ist ein kritisches Werkzeug im Bauwesen, das nicht nur zur Qualitätssicherung beiträgt, sondern auch die Vertragsbeziehungen während der Bauphase stärkt. Durch ihre Implementierung können Bauherren und Auftragnehmer sicherstellen, dass jeder Abschnitt eines Bauvorhabens den erwarteten Standards entspricht, bevor mit dem nächsten Bauabschnitt begonnen wird.

Vertragliche Grundlagen der Teilabnahme nach VOB

Die rechtliche Grundlage für die Teilabnahme bietet § 12 Absatz 2 der VOB/B, welcher explizit die Möglichkeit einer Teilabnahme vorsieht. Die Möglichkeit dieser Abnahme sollte nochmals im Bauvertrag festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden und die Rechte sowie Pflichten beider Vertragsparteien klar zu definieren.

Die Durchführung einer Teilabnahme ist dabei nicht nur eine Option. Wenn sie vom Auftragnehmer eingefordert wird, ist der Auftraggeber laut VOB zur Teilabnahme verpflichtet. In Fällen, in denen eine Einigung schwierig ist, kann diese Pflicht sogar eingeklagt werden.

Die Auswirkungen einer Teilabnahme auf VOB-Projekte


Die Durchführung einer Teilabnahme hat mehrere Konsequenzen für das Bauprojekt:

  • Rechtliche Selbstständigkeit: Jede abgenommene Leistung wird rechtlich wie eine eigenständig abgenommene Leistung behandelt. 
  • Gewährleistungsfristen: Der rechtliche Status als vollwertige Abnahme hat zur Folge, dass für die abgenommenen Teile der Bauleistung eigenständige Gewährleistungsfristen beginnen.
  • Frühere Nutzung: Auftraggeber können Teile des Bauwerks bereits nutzen oder weiterveräußern, ohne dass das Gesamtprojekt abgeschlossen sein muss.
  • Transparenz im Projekt: Eine Teilabnahme bietet eine klare Übersicht über den aktuellen Stand des Projektes, was sowohl für das Handwerksunternehmen als auch für den Auftraggeber von Vorteil ist. 
  • Klarheit im Rechnungswesen: Die korrekte Erfassung der erbrachten Leistungen erleichtert die Arbeit des Steuerberaters und trägt zu einer genauen Inventur bei.
  • Finanzielle Abwicklung: Teilabnahmen ermöglichen dem Auftragnehmer das Erstellen von Teilschlussrechnungen, was seine Liquidität verbessert.

VOB Teilabnahmen korrekt durchführen und dokumentieren – so geht es

Die korrekte Durchführung einer Teilabnahme nach VOB erfordert eine sorgfältige Planung und Dokumentation. Der Ablauf einer Teilabnahme nach VOB beginnt typischerweise mit der Fertigstellung eines definierten Bauabschnitts, der vertraglich als in sich abgeschlossen gilt. Anschließend meldest du die Fertigstellung an den Auftraggeber oder dessen Vertreter, meist den Architekten oder Fachplaner.

Nachdem du als Auftragnehmer die Teilabnahme in die Wege geleitet hast, kommt es zur Überprüfung der erbrachten Leistungen durch den Architekten oder Bauleiter. Dabei  sind folgende Aspekte essenziell:

  • Erfüllung der vertraglichen Anforderungen: Die Leistungen müssen den im Vertrag spezifizierten Anforderungen entsprechen, einschließlich der Einhaltung aller relevanten Baunormen und -vorschriften.
  • Sichtung aller relevanten Dokumente: Ausführungspläne und Leistungsbeschreibungen werden detailliert gesichtet und mit dem Bauergebnis abgeglichen.
  • Dokumentation der Mängelfreiheit: Es muss dokumentiert werden, dass die abgenommenen Bauteile frei von Mängeln sind. Sollten Mängel festgestellt werden, gibt es eine Mängelanzeige durch den Auftraggeber und müssen vor der Abnahme behoben werden.
  • Anwesenheit der Vertragsparteien: Idealerweise sollten beide Vertragsparteien oder ihre Vertreter bei der Teilabnahme anwesend sein, um Übereinstimmung über den Status der Bauleistung zu erzielen und das Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen.

Ist die Leistung mangelfrei und entspricht den vertraglichen Anforderungen, wird die Teilabnahme dokumentiert. Dies geschieht in Form eines Abnahmeprotokolls, das von beiden Parteien unterzeichnet wird und in dem festgehalten wird, welche Leistungen abgenommen wurden und ob es festgestellte Mängel gibt, die noch behoben werden müssen. Diese Dokumentation gilt als rechtliche Grundlage für die beginnende Gewährleistungsfrist.

So verändert die Teilabnahme die Situation von Auftraggeber und Auftragnehmer

Die Teilabnahme nach VOB hat weitreichende Folgen sowohl für den Auftragnehmer als auch für den Auftraggeber. Für dich als Handwerksunternehmen bedeutet die Teilabnahme den Beginn der Gewährleistungsfrist für den abgenommenen Abschnitt. Zudem kannst du die vereinbarte Vergütung für die abgenommenen Leistungen anfordern.

Für den Auftraggeber ermöglicht die Teilabnahme eine frühere Nutzung oder Weiterveräußerung des abgenommenen Teils des Bauwerks. Zudem verschiebt sich mit jeder Teilabnahme die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln auf den Auftraggeber, was bedeutet, dass er nachweisen muss, dass eventuelle Mängel nicht durch nachfolgende Baumaßnahmen oder durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind.

Die genauen Konsequenzen einer VOB Teilabnahme sind identisch mit denen einer klassischen Abnahme. Wenn du mehr dazu erfahren willst, können wir dir dazu unseren Artikel Abnahme nach VOB: Sicher über die Ziellinie empfehlen

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Teilabnahme in VOB-Projekten: Vor allem zum Jahresende eine gute Idee

Für Handwerksunternehmen bietet die Teilabnahme nach VOB eine wesentliche Möglichkeit, die finanzielle und operative Kontrolle über Bauprojekte zu behalten. Gerade gegen Jahresende, wenn es darum geht, realisierte Leistungen in die Bilanz aufzunehmen, ist die gezielte Abwicklung von Teilabnahmen vorteilhaft. 

Eine korrekt durchgeführte Teilabnahme ermöglicht die Stellung von Teilschlussrechnungen, die nicht nur den Cashflow verbessern, sondern auch zur klaren Darstellung des Betriebsergebnisses beitragen. Im Rahmen der Teilabnahme, die in VOB-Projekten in Zusammenarbeit mit dem gesamten Projektteam durchgeführt wird, können die bis dahin erbrachten Ist-Leistungen offiziell festgestellt und dokumentiert werden. 

Wenn du jetzt neugierig geworden bist und mehr darüber erfahren willst, wie du eine Teilabnahme in VOB-Projekten zu deinen Gunsten nutzen kannst, dann schaue dir dieses Video von Continu-ING an! Hier erfährst du, wie deine Liquidität, deine Steuerunterlagen und dein Betriebsergebnis von einer korrekten Durchführung von Teilabnahmen profitieren können!

Fazit

Die Teilabnahme nach VOB ist für Handwerksunternehmen nicht nur eine Formalität, sondern auch eine wesentliche Chance, die Kontrolle über den Fortschritt und die finanzielle Abwicklung von Bauprojekten zu wahren. Durch das Verfahren der Teilabnahme und die damit verbundene Möglichkeit, Teilschlussrechnungen zu stellen, können Auftragnehmer ihre Liquidität verbessern und gleichzeitig für eine transparente und nachvollziehbare Bilanzierung sorgen. 

Ein strukturiertes Vorgehen bei der Teilabnahme hilft nicht nur, Risiken zu minimieren, sondern stärkt auch das Vertrauen zwischen allen Beteiligten des Bauprojekts. Indem Auftragnehmer regelmäßig und proaktiv Teilabnahmen in die Wege leiten, sichern sie sich gegen spätere Streitigkeiten ab und gewährleisten eine stetige und gerechte Bezahlung für ihre geleistete Arbeit. 

Dadurch wird nicht nur das Projektmanagement optimiert, sondern auch die gesamte Projektabwicklung auf eine solide, vertraglich gesicherte Basis gestellt. Dieses Verfahren bietet insbesondere am Jahresende eine ausgezeichnete Gelegenheit, erbrachte Leistungen korrekt zu dokumentieren und in die Unternehmensbilanz einfließen zu lassen.

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FAQ – häufig gestellte Fragen zur Teilabnahme nach VOB

Sind Teilabnahmen nach VOB möglich?

Ja, Teilabnahmen sind nach VOB möglich und werden in § 12 VOB/B geregelt. Sie sind für in sich abgeschlossene Teile des Bauprojekts vorgesehen und ermöglichen eine separate Abnahme und Abrechnung dieser Leistungsteile, bevor das gesamte Bauwerk fertiggestellt ist.


Was ist der Vorteil einer Teilabnahme nach VOB?


Der Vorteil einer Teilabnahme nach VOB liegt in der Möglichkeit, bestimmte Projektabschnitte unabhängig vom Gesamtfortschritt abzunehmen und abzurechnen. Dies geschieht mithilfe einer Teilschlussrechnung und fördert die Liquidität des Auftragnehmers. Gleichzeitig minimiert dieses Vorgehen das Risiko von Streitigkeiten über den Leistungsumfang, da die Leistungsbereiche klar definiert und bestätigt werden.

Wie wirkt sich eine Teilabnahme auf die Gewährleistung aus?



 

Die Gewährleistung beginnt mit der Teilabnahme für die abgenommenen Leistungsbereiche bereits zu laufen. Dies hat den Vorteil, dass spezifische Gewährleistungsfristen für abgeschlossene Arbeitsteile früher beginnen, was die Verantwortung klar abgrenzt und die Verwaltung vereinfacht.

Kann eine Teilabnahme verweigert werden?

 

Eine Teilabnahme kann verweigert werden, wenn die erbrachten Leistungen nicht den vertraglichen Vereinbarungen oder den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen. In solchen Fällen muss der Auftragnehmer die Mängel beseitigen, bevor die Teilabnahme erfolgreich durchgeführt werden kann. Das Recht auf eine Teilabnahme kann dem Auftragnehmer jedoch nicht verwehrt werden. Fordert dieser eine Teilabnahme, muss der Auftraggeber diesem Wunsch nachkommen.